GPK rüffelt Basler Präsidialdepartement wegen Historischem Museum

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Basel,

Die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rats (GPK) übt in Zusammenhang mit den Problemen beim Historischen Museum Basel (HMB) scharfe Kritik am Präsidialdepartement. Dieses habe sowohl das Museumsgesetz wie auch das Personalrecht missachtet.

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Die Augustinergasse in Basel. - Keystone

Die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rats (GPK) übt in Zusammenhang mit den Problemen beim Historischen Museum Basel (HMB) scharfe Kritik am Präsidialdepartement. Dieses habe sowohl das Museumsgesetz wie auch das Personalrecht missachtet.

Erhoben werden diese Vorwürfe in einem am Donnerstag veröffentlichten Sonderbericht. In diesem stellt die GPK fest, dass das Präsidialdepartement die im Museumsgesetz garantierte Selbständigkeit des HMB nicht genügend gewahrt habe. Im Konflikt mit dem Museumsdirektor habe das Departement die Öffentlichkeit zudem «irreführend» informiert.

Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grüne) hatte Museumsdirektor Marc Fehlmann vor zwei Wochen freigestellt. Das Fehlmann gehen muss, stand jedoch bereits früher fest, wie die GPK gemäss ihrem Bericht im Mai erfahren hatte: Schon im Januar sei nämlich eine Vereinbarung unterzeichnet worden, gemäss dieser das Arbeitsverhältnis mit dem HMB-Direktor bis spätestens Ende März 2022 aufgehoben werden solle.

Laut der von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung erhalte der Museumsdirektor seinen Lohn garantiert bis März 2022. Die nun erfolgte frühere einseitige Freistellung sei aufgrund der Vereinbarung möglich, schreibt die GPK. Die Oberaufsichtskommission zweifelt allerdings an deren Rechtmässigkeit. Nach GPK-Ansicht hätte es wegen der hohen Abfindung einen Beschluss der Gesamtregierung gebraucht.

Regierungspräsidentin Ackermann hatte die Freistellung Fehlmanns damit begründet, dass ein im Januar eingeleiteter Prozess zur Konfliktlösung nicht hätte erfolgreich zu Ende geführt werden können. Dieser Prozess sei jedoch mit der Vereinbarung zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses «zur Farce verkommen», konstatiert die GPK.

Die GPK wirft dem Präsidialdepartement vor, nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber der Kommission ein «Scheinbild» aufrechterhalten zu haben. Die Regierungspräsidentin hätte mehrfach Gelegenheit gehabt, die GPK über das bereits definitive Ende des Anstellungsverhältnisses zu informieren.

Stattdessen sei der Kommission die Einsichtnahme in die Akten verweigert worden. Und im Personaldossier Fehlmanns hätten relevante Dokumente gefehlt. So seien angebliche Beschwerden gegen den Direktor nicht dokumentiert.

Die «monatelange Hinhaltetaktik» Ackermanns und ihres Departements müsse «in aller Form gerügt werden», konstatiert die Kommission. Ein weiterer Kritikpunkt der GPK betrifft den Lohn Fehlmann. Diesen habe die Regierung entgegen der Empfehlung des Finanzdepartements 20 Prozent höher angesetzt. Dies sei «irritierend», findet das Gremium.

Kritik übt die GPK auch in Zusammenhang mit der 2019 vorgestellten HMB-Betriebsanalyse. Eine von Fehlmann kurz nach dem Amtsantritt verfasstes Perspektiven-Papier sei nicht in die Entscheidfindung des Präsidialdepartements eingeflossen. Zudem habe das Departement Jahresberichte des Museums zensiert und modifiziert.

Aus Sicht der GPK hat das Präsidialdepartement in Sachen HMB das Museumsgesetz missachtet. Es habe derart stark in die Arbeit des Direktors eingegriffen, dass die gesetzlich verankerte inhaltliche, organisatorische und personelle Selbständigkeit des Museums nicht mehr gewährleistet gewesen sei.

Ihre Abklärungen zum HMB hatte die GPK unter anderem aufgrund von Medienberichten zu Problemen im Museum und einem Konflikt zwischen dem Direktor und dem Präsidialdepartement schon im vergangenen Jahr aufgenommen. Weil die Arbeit zum Zeitpunkt der Präsentation des ordentlichen Jahresberichts im Frühling noch nicht abgeschlossen war, wurde nun ein Sonderbericht veröffentlicht.

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