Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4).
Grosse Waldbrandgefahr BS: Absolutes Feuerverbot im Wald
Grosse Waldbrandgefahr BS: Absolutes Feuerverbot im Wald. - Kantonspolizei Basel-Stadt

Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Böden im Wald, auf den Feldern sowie in Park- und Grünanlagen sehr trocken und die Vegetation teilweise dürr. Die gegenwärtig tiefe Luftfeuchtigkeit führt dazu, dass selbst die morgendliche Taufeuchte ausbleibt.

Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat das Amt für Wald beider Basel in Abstimmung mit dem Kantonalen Krisenstab BS und dem Vorgehen im Nachbarkanton ab morgen Donnerstag, 30. Juli, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:

Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.

Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Bei starkem Wind ist es auch im Siedlungsgebiet und im Offenland verboten, Feuer zu entfachen.

Bezüglich 1-August-Feuerwerk mahnen das Amt für Wald beider Basel und der Krisenstab Basel-Stadt auch im Siedlungsgebiet und besonders in Park- und Grünanlagen zum vorsichtigen Umgang mit Feuer, Grillgeräten, mit Raketen, Luftheulern, Feuerwerksonnen, Vulkanen und anderem Feuerwerk. Der Abstand zum Wald und zu landwirtschaftlichen Kulturen muss mindestens 200 Meter betragen.

Gewässer führen sehr wenig Wasser

Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist auch die Wasserführung der Gewässer sehr niedrig. Auf ein Badeverbot in Birs und Wiese kann vorläufig noch verzichtet werden.

Ein freiwilliger Verzicht auf das Baden (von Mensch und Tier) in den tiefen Bereichen von Wiese und Birs hilft aber mit, die Stresssituation für die Fische zu mildern. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich.

In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung bereits zu niedrig. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt.

Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.

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