Keine Testpflicht mehr für Baselbieter Spitalpersonal
Für die Mitarbeitenden in Baselbieter Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Behinderteninstitutionen gilt ab 11. Mai 2022 keine Test- und Maskenpflicht mehr.
Der Kantonsärztliche Dienst sei zum Schluss gekommen, dass diese Massnahmen aufgrund der stark gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz und der gesunkenen Zahl der Hospitalisierungen aufgehoben werden könnten, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit.
Von Mitte März bis Anfang Mai 2022 haben im Kanton Baselland die Fallzahlen von täglich mehr als 1500 auf weniger als 100 abgenommen. Zudem sank die Zahl der wöchentlichen Hospitalisierungen in diesem Zeitraum von über 50 auf unter 10.
Der Kanton Baselland hatte auch nach der Aufhebung der vom Bund verfügten Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 Ende März 2022 an der Test- und Maskenpflicht in den Gesundheitsinstitutionen festgehalten. Damit wollte der Kanton die besonders vulnerablen Personengruppen schützen.