Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden-Sissach BL hat beschlossen, auf den Vollzug der Masernimpfung bei zwei Kindern zu verzichten.
Masern
Ein junger Mann bekommt eine Masernimpfung verabreicht. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden-Sissach BL hat entschieden, trotz Bundesgerichtsentscheid auf die Durchführung der Masernimpfung bei zwei Kindern zu verzichten.

Die Situation der Kinder sei «zunehmend eskaliert», teilte die Kesb am Donnerstag mit. Hintergrund ist eine Uneinigkeit bei den Eltern.

Verschiedene Massnahmen zur Umsetzung der Masernimpfung hätten nicht die gewünschte Wirkung erzielt, schrieb die Kesb. Nach einer Prüfung der Verhältnismässigkeit und einer Interessenabwägung sei man zum Entscheid gekommen, zu verzichten.

Der Vater der Kinder hatte beantragt, die Kinder impfen zu lassen, die Mutter wehrte sich jedoch dagegen. Sie wurde jedoch gerichtlich dazu verpflichtet. Die Kesb Gelterkinden-Sissach wollte zunächst in der Sache vermitteln.

Nachdem die Mutter nicht einlenkte, erliess sie wiederholt Weisungen, reichte Strafanzeige ein und drohte schliesslich den Vollzug mit Unterstützung der Polizei an, wie es in der Mitteilung heisst.

Impfgegner belagerten das Kesb-Gebäude

Daraufhin belagerten Impfgegnerinnen und -gegner während mehrerer Wochen das Kesb-Gebäude in Sissach und hielten dort Mahnwachen ab. Dies habe keinen Einfluss auf das Funktionieren der Behörde gehabt, heisst es weiter.

Allerdings seien die betroffenen Kinder in Mitleidenschaft gezogen worden. Sie seien während mehrerer Wochen aus der Schule genommen worden, zudem sei der Kontakt mit dem Vater abgebrochen worden.

Kinder durch Situation psychisch schwer belastet

Zudem habe die Mutter ihre Kinder mit vollem Namen in die Öffentlichkeit gestellt, schreibt die Kesb. Dies habe die Kinder psychisch schwer belastet, in einen Loyalitätskonflikt gebracht und ihnen eine unbeschwerte Beziehung zu beiden Elternteilen verunmöglicht.

In Abwägung aller Umstände kam die Kesb daher zum Schluss, auf den Vollzug zu verzichten. Sie betont aber, dass diese Neubeurteilung keine behördliche Praxis begründe Das Bundesgerichtsurteil gebe hier klare Leitlinien vor.

Das Bundesgericht kam in einem Urteil aus dem Jahr 2020 zum Schluss, dass im Interesse des Kindeswohls die Kesb über eine Impfung entscheiden kann, wenn sich die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht einig sind.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtMutterVater