Stadt Basel: Mehrere Verkehrsunfälle mit pflichtwidrigem Verhalten
Am Dienstag, 10. August, haben mehrere Verkehrsunfälle mit pflichtwidrigem Verhalten die Kantonspolizei Basel-Stadt beschäftigt.
Um 11.45 Uhr hat der Lenker eines gelben Lieferwagens auf der Habsburgerstrasse in Basel einen parkierten Personenwagen gestreift. Er fuhr nach der Streifkollision davon, ohne sich um die Schadensregelung zu kümmern.
Um circa 12.30 Uhr fuhr eine 73-jährige Lenkerin in der Nähe des Gartenbads Bettingen mit ihrem weissen Personenwagen in ein parkiertes rotes Fahrzeug und entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Lenkerin und ihr Fahrzeug konnten später beim Gartenbad gefunden werden.
Aufgrund des Verdachts, die Lenkerin sei zur Tatzeit alkoholisiert am Steuer gewesen, verfügte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Blut-/Urinuntersuchung.
Lieferwagen streifte zwei parkierte Lieferwagen.
Um 14 Uhr streifte ein Lieferwagen in der Kilchgrundstrasse in Riehen zwei parkierte Lieferwagen. Auch in diesem Fall fuhr der unbekannte Lenker davon, ohne sich um die Schadensregelung zu kümmern.
Nach 17 Uhr kam es auf der Autobahn A2 in Richtung Deutschland zu einer Auffahrkollision zwischen einem Personenwagen und einem weissen Sattelmotorfahrzeug. Der Lenker des Personenwagens machte dem Lenker des Sattelmotorfahrzeugs mittels Handzeichen klar, dass dieser ihm folgen solle.
Als der Personenwagenlenker die Ausfahrt Birsstrasse nahm, fuhr der Sattelmotorfahrzeuglenker auf der Autobahn weiter.
Polizei sucht Zeugen
Personen, die Angaben zum Unfallhergang der genannten Fälle machen können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter der Telefonnummer 061 208 06 00 oder über die Email-Adresse [email protected] zu melden.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erinnert daran, dass Unfallbeteiligte laut Art. 51 des Strassenverkehrsgesetzes anhalten müssen. Ist nur Sachschaden entstanden, so hat der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu ver¬ständigen. Bei Widerhandlung droht eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft.