Stadt Basel

Taubenhalter in Basel zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Donnerstag einen Taubenzüchter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.

Taube (Symbolbild)
Taube (Symbolbild) - Keystone

Das Strafgericht Basel-Stadt verhängte am Donnerstag eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gegen einen Taubenzüchter.

Er hatte gestanden, mit präparierten «Kamikazetauben» mehrere geschützte Wanderfalken vergiftet zu haben. Er wurde unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei und wegen falschen Bombenalarms schuldig gesprochen.

Die Probezeit beträgt vier Jahre für den Verurteilten. Vor Gericht gab er sämtliche Vorwürfe aus der Anklageschrift zu. Seine hohe Kooperationsbereitschaft, seine Reue und sein vollumfängliches Geständnis hätten dazu geführt, dass die Strafe von ursprünglich 28 Monaten um vier Monate reduziert werde, sagte die Gerichtspräsidentin.

In den Jahren 2020 und 2021 hortete der Hobby-Taubenzüchter in seinem Freizeitgarten in Basel unbewilligt ein hochgiftiges Pestizid. Damit wollte er sich der Fressfeinde seiner Tauben entledigen.

Mindestens sechs Wanderfalken, darunter auch Jungtiere, sowie zwei Mäusebussarde verendeten nach dem Verzehr des Köder.

Das seien keine spontanen, sondern «aus egoistischen Gründen» geplante Aktionen gewesen, sagte die Gerichtspräsidentin.

Gefährdung von Umwelt, Menschen und Tieren

Mit der unsachgemässen Lagerung und dem Einsatz von Gift habe der Beschuldigte zudem die Gefährdung von Umwelt, weiteren Tieren und Menschen in Kauf genommen, sagte sie weiter.

Er gestand auch, im Jahr 2014 mit einem falschen Alarm das Fest eines Taubenzüchter-Vereins in einem Restaurant aufgerieben zu haben. Dem Wirt des Lokals muss er nun einen Schadenersatz von fast 8000 Franken entrichten.

Wegen einem Verkehrsdelikt und Misswirtschaft hatte er auch Vorstrafen. Das Gericht erklärte diese bedingt ausgesprochenen Geldstrafen von gesamthaft fast 11'000 Franken nun für vollziehbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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