Gurzelen ist ein «Gebiet mit geringer Prävalenz»
Wie die Gemeinde Gurzelen mitteilt, erlässt Fachstelle Pflanzenschutz zur Gebietseinteilung eine Allgemeinverfügung betreffend das Auftreten von Feuerbrand.
Seit Januar 2020 ist Feuerbrand aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Die Fachstelle Pflanzenschutz kann dem Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) aber «Gebiete mit geringer Prävalenz» vorschlagen.
In diesen Gebieten soll die Häufigkeit des Auftretens von Feuerbrand auf Wirtspflanzen (Prävalenz) tief gehalten werden. Somit werden wertvolle Wirtspflanzenbestände geschützt (zum Beispiel Erwerbsobstanlagen und Baumschulen), die Wirtspflanzen produzieren.
Die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern hat zur Gebietseinteilung eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Gemeinde Gurzelen wurde als «Gebiet mit geringer Prävalenz» vorgesehen. Die Verfügung wurde im Amtsblatt des Kantons Bern am 23. März 2022 publiziert. Dagegen kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung bei der Wirtschafts- und Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern Beschwerde geführt werden.
Wird die Verfügung rechtskräftig, gelten analog vor der Gesetzesrevision für Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen folgende Pflichten: Jährliche Kontrollen (vorzugsweise im Frühling) der Wirtspflanzen (vor allem Apfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Feuerdorn, Feuerbusch, Vogelbeere, Mehlbeere, Felsenbirne, Cotoneaster Bodenbedecker), Verdächtige und befallene Pflanzen sind der Gemeinde zu melden und Feuerbrand befallene Pflanzen oder Pflanzenteile sind zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen.