Autobahn-Anwohner vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Das Projekt des Bundes für die Pannenstreifen-Umnutzung im Osten Berns hat eine weitere juristische Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde von Anwohnern ab.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Diese richtete sich nicht gegen das Vorhaben, den Pannenstreifen der Autobahn A6 zwischen Bern-Wankdorf und Muri in den Stosszeiten für den Verkehr freizugeben. Die Beschwerdeführer stören sich vielmehr an der Art der Lärmsanierung in Zusammenhang mit dem Projekt.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts ist das Lärmschutzprojekt des Bundesamts für Strassen (Astra) aber nicht zu beanstanden. Alle wesentlichen Gesichtspunkte und Alternativen seien umfassend geprüft worden.

Das Astra will im ganzen Perimeter einen lärmarmen Belag einbauen. Zudem sollen am Pulverweg, im Bereich Freudenbergerplatz und im Bereich Thoracker zusätzliche Lärmschutzwände gebaut oder bestehende Wände erweitert werden. Die Beschwerdeführer brachten vergeblich zusätzliche Varianten und Massnahmen ins Spiel.

Denn das Bundesverwaltungsgericht stellte sich hinter die Vorinstanz: Das Verkehrsdepartement (UVEK) war zum Schluss gekommen, dass die geplante Lösung unter Berücksichtigung des Lärm- und Ortsbildschutzes, der technischen Realisierbarkeit, der Sicherheit und der wirtschaftliche Verhältnismässigkeit eine «vertretbare und ausgewogene Sanierungsmassnahme» sei.

Das letzte Wort ist womöglich noch nicht gesprochen: Der Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-2947/2017 vom 20. Juni 2019)

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