Bern passt Parkier- und Parkkartengebühren an

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Der Gemeinderat der Stadt Bern hat beschlossen, die Parkiergebühren auf den öffentlichen Parkplätzen, als auch die Parkkartengebühren für Anwohnende zu erhöhen.

Parken
Parkierte Autos stehen auf ihren Feldern. - Keystone

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat zwei Teilrevisionen des Reglements über die Gebührenerhebung (Gebührenreglement, GebR). Dabei stehen Tarifanpassungen der Parkiergebühren und der Parkkarten für Anwohnende im Vordergrund.

Drei Gründe sprechen für die Erhöhungen

Zum einen tragen die aktuellen Gebühren für das Parkieren dem Verursacherprinzip nicht mehr Rechnung. Zweitens leisten die erhofften Mehreinnahmen einen wesentlichen Beitrag zu den Entlastungsmassnahmen des Finanz- und Investitionsprogramms (FIT): Die Einnahmen durch die Parkiergebühren sollen statt aktuell 3,7 Millionen neu fünf Millionen Franken betragen.

Bei den Parkkarten für Anwohnende belaufen sich die geschätzten Mehreinnahmen auf knapp drei Millionen Franken. Und schliesslich verspricht sich der Gemeinderat von der Erhöhung der Parkier- und Parkkartengebühren einen massgeblichen Beitrag zur Erreichung seiner Klimaziele.

Anpassung der Parkiergebühren

Die Parkiergebühr für Personenwagen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen beträgt in der Stadt Bern seit 2011 unverändert 2.20 Franken pro Stunde; für Park+Ride-Plätze 1.10 Franken. Die Gebühren auf den öffentlichen Parkplätzen sollen auf drei Franken pro Stunde und die Gebühren für offene Park+Ride-Plätze auf 1.50 Franken erhöht werden.

Damit geht der Gemeinderat über die Stellungnahme des Preisüberwachers hinaus: Dieser hatte empfohlen, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen maximal 2.50 Franken zu verlangen (vgl. Kasten unten).

Direkte Kosten nicht gedeckt

Die heutigen Parkiergebühren fallen im Vergleich mit anderen Schweizer Städten moderat aus. Dazu kommt, dass sie das Verursacherprinzip verletzen: Nicht einmal die sogenannt direkten Kosten von 2.39 Franken pro Parkplatz und Stunde sind gedeckt.

Darunter fallen die Baukosten, Landkosten, die Kosten für die Markierung, Signalisation und die Erstellung der Parkuhren, die Kosten für die Parkplatzbewirtschaftung und den betrieblichen Unterhalt sowie für durch die Stadt Bern entgoltenen Polizeikontrollen.

Noch nicht enthalten sind die sogenannt externen Kosten, zu denen die Kosten für die Umweltbelastung, Unfallkosten und Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur gehören.

Erhöhung der Parkkartengebühren

Angepasst werden soll auch die Parkkartengebühr für Anwohnende. Auch hier wurde der Tarif einerseits aus ökologischen Gründen erhöht. Andererseits stellt die Erhöhung einen entscheidenden Beitrag zum Sparprogramm der Stadt Bern dar, was im Rahmen der FIT-Entlastungsmassnahmen bereits angekündigt worden war.

Konkret soll die Jahresgebühr für Parkkarten von heute generell 264 Franken auf neu mindestens 384 Franken für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (zum Beispiel Elektromotoren) beziehungsweise auf 492 Franken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren fossiler Brennstoffe steigen.

Der Gemeinderat verspricht sich davon zusätzlich Einnahmen in der Höhe von knapp drei Millionen Franken pro Jahr.

Gebührenbefreiung für Giveboxen

Neben der Anpassung der Parkier- sowie der Parkkartengebühren hat der Gemeinderat weitere Änderungen des städtischen Gebührenreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet – so etwa die generelle Gebührenbefreiung von Giveboxen (Tauschschränken).

Damit setzt er einen parlamentarischen Auftrag um. Im März 2019 hatte der Stadtrat die Motion «Zäme geits: Sharing is caring – GiveBoxes und ähnliches unbürokratisch ermöglichen» als Richtlinie erheblich erklärt.

Künftig sollen für Auskünfte, Leistungen, Bewilligungen und Überlassung von öffentlichem Grund im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Giveboxen keine Gebühren mehr erhoben werden.

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