Berner Clubs fordern Geld - Bund verweist auf Härtefallregelung

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Bern,

Die Stadtberner Bar- und Clubbetreiber fordern eine Entschädigung für ihre Fixkosten. Schliesslich habe der Bundesrat mit den Beschlüssen vom Sonntag alle Bars, Clubs und Konzertlokale faktisch geschlossen.

Coronavirus Cuba Bar
Die Cuba Bar und zwei weitere Bars in Bern mussten schon letztes Jahr wegen das Coronavirus schliessen. (KEYSTONE/Anthony Anex) - keystone

Die Stadtberner Bar- und Clubbetreiber fordern eine Entschädigung für ihre Fixkosten. Schliesslich habe der Bundesrat mit den Beschlüssen vom Sonntag alle Bars, Clubs und Konzertlokale faktisch geschlossen.

«Die sitzende Konsumation und die Limite auf 100 Personen pro Raum verunmöglichen jeden wirtschaftlichen Betrieb», schreibt die Bar- und Clubkommission Bern (Buck) in einem Communiqué vom Dienstag. Neben den Einschränkungen sei auch der Personalaufwand zur Durchsetzung der Maskenpflicht enorm.

Die Kommission fordert eine Entschädigung für die Fixkosten der Betriebe - analog der Regelung im Kanton Genf. Ausserdem brauche es eine Lösung für die Mieten, die über die Regelungen im Geschäftsmietengesetz hinausgehe.

Weiter seien die Kulturausfall-Entschädigungen rasch umzusetzen. Auch brauche es eine Taskforce «Stadt nach Acht» mit Vertretern der Gesundheitsbehörden, der Forschung und des Gewerbes.

«Wir appelieren an unsere Gäste, dass sie sich an die Regeln halten», sagte Tom Berger, Co-Präsident der Kommission. «Der Wunsch, gemeinsam zu feiern, darf sich jetzt nicht auf private Anlässe ohne jegliches Contact Tracing verlagern.» Damit Bars und Clubs möglichst rasch wieder eröffnet werden könnten, brauche es jede und jeden.

Eine Hoffnung für die Clubbetreiber könnte die Härtefallregelung für «vergessene Branchen» sein, welche die eidgenössischen Räte in der September-Session beschlossen. Das machte Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Chefin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), am Point de Presse des Bundes vom Dienstag deutlich.

Es könne gut sein, dass die Regelung auch für Fälle in der Clubszene Anwendung finden werde, sagte Ineichen-Fleisch auf eine Journalistenfrage. Eine der Voraussetzungen sei ja, dass der Umsatz unter 60 Prozent der vorangegangenen Jahre liege.

Allerdings sei die Verordnung zurzeit noch in Erarbeitung. Wie hoch die Beteiligung des Bundes auf Antrag der Kantone sein werde, sei offen. «Das kommt sehr drauf an, ob es à-fonds-perdu-Beiträge oder Darlehen sein werden. » Sehr rasch werde es eine Vernehmlassung geben, damit die Regelung zügig in Kraft treten könne.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Russland Oma Einkaufstaschen
280 Interaktionen
Katze Wohnung Mieter Verwaltung
205 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern

Amherd
192 Interaktionen
Frau auf Parkbank am See
4 Interaktionen
Geschenke
3 Interaktionen