Berner Regierung gegen Freigabe von Ivermectin
Der Berner Regierungsrat will nichts davon wissen, dass Covid-Kranke künftig in eigener Verantwortung das Entwurmungsmittel Ivermectin zu sich nehmen können. Das macht er in seiner Antwort auf eine Motion von Samuel Kullmann (EDU) deutlich.
Ivermectin wird vorab bei Tieren eingesetzt. Dem Entwurmungsmittel wird in impfskeptischen Kreisen aber auch eine positive Wirkung bei der Covid-Behandlung von Menschen zugeschrieben. Entsprechende Medienberichte kursieren seit Monaten. Der Schweizer Zoll hat wiederholt illegale Importe des Mittels beschlagnahmt.
Motionär Kullmann möchte das ändern. Interessierte sollten das Mittel im Kanton Bern legal besorgen können, wenn sie dies für eine eigenverantwortliche Off-Label-Behandlung gegen Covid tun möchten. Idealerweise sollten sie Ivermectin vorrätig haben für den Fall eines positiven Corona-Tests.
Selbst wenn der medizinische Nutzen gering sein sollte, wäre dies nicht weiter schlimm, da bei der Einnahme von Ivermectin kaum Risiken bestünden, schreibt Kullmann. Doch der Regierungsrat lehnt den Vorstoss aus rechtlichen und medizinischen Gründen ab.
Eine Off-Label-Behandlung ist laut Regierung schon heute möglich - vorausgesetzt, es finde sich ein Arzt, der dafür ein Rezept ausstelle. Die eigenverantwortliche Einnahme von Ivermectin zur Covid-Therapie sei hingegen rechtlich nicht zulässig; dafür müsste der Bund das Heilmittelgesetz ändern.
Weiter weist der Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Antwort darauf hin, dass die Wirksamkeit von Ivermectin bei Covid-Kranken keineswegs nachgewiesen sei. Das Thema sei derzeit Gegenstand von mehr als 30 klinischen Studien. Zudem sei bekannt, dass mehrere Studien ganz oder teilweise gefälscht worden seien.
Eine Analyse des deutschen Robert-Koch-Instituts sei unter anderem zum Schluss gekommen, dass der Einsatz zur Therapie oder Prophylaxe nur im Rahmen von kontrollierten klinischen Studien erfolgen solle. Ausserdem könne Ivermectin bei falscher Dosierung hochgiftig sein.