Berner Sicherheitsdirektion verteidigt Rückkehrzentren

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern hat am Freitag die Antwort veröffentlicht, welche sie vor gut einer Woche einer Gruppe von Kritikern der Berner Asyl-Rückkehrzentren in Aussicht stellte. Im Brief an die Gruppe «Stopp Isolation» weist sie die Kritik an diesen Zentren zurück.

Asyl
Auch in Zukunft sollen Asylanträäge bei der Botschaft nicht möglich sein. - dpa

Am 7. Juli hatte ein Sprecher dieser Gruppe vor den Medien in Bern die Bedingungen in den Zentren in Bözingen, Gampelen und Aarwangen kritisiert. «Wir werden dort isoliert», sagte er.

Freiheitsbeschränkungen seien an der Tagesordnung, aber auch Arbeit ohne Entlöhnung und krank machende Lebensbedingungen wie verstopfte Lavabos, defekte Toiletten und schmutzige Küchen. Die Rückkehrzentren seien «offene Gefängnisse am Rand der Gesellschaft», hiess es auch.

Die Gruppe übernachtete zuvor in der Grossen Halle des autonomen Berner Kulturzentrums Reitschule. Am 7. Juli durften Gruppenmitglieder beim Staatssekretariat für Migration (SEM) vorsprechen.

Tags darauf wurde eine Delegation vom Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern empfangen, welches damals noch nicht ausführlich Stellung nehmen wollte. Zuerst wolle das Amt, das zur Sicherheitsdirektion gehört, mit Vertretern der Gruppe direkt sprechen.

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern hat nun auf der Internetseite des Kantons das Schreiben an die Gruppe veröffentlicht. Auch hat sie in einer Medienmitteilung dessen Inhalt zusammengefasst. Darin schreibt sie, ein menschenwürdiges Dasein sei in den kantonalen Rückkehrzentren «zu jeder Zeit gewährleistet».

Die gesetzlichen Pflichten der in den Rückkehrzentren wohnenden Personen umfassten auch Gemeinschafts- und Reinigungsarbeiten in der Unterkunft. «Damit verhält es sich nicht anders, als wenn solche Arbeiten im eigenen Haushalt geleistet werden und wo ebenfalls keine Entschädigung ausgerichtet wird.»

Die in den kantonalen Rückkehrzentren untergebrachten und betreuten Personen hätten sich der Pflicht widersetzt, die Schweiz zu verlassen. Dass diese Personen im Heimatland nicht verfolgt würden, hätten die zuständigen Bundesbehörden geprüft und verbindlich festgestellt.

Untersucht werde jeweils auch, ob die Ausreise ins Heimatland zulässig, zumutbar und möglich sei. «Die geläufige Behauptung, die Asylsuchenden könnten nicht zurückkehren, ist unzutreffend». Häufig werde der Vollzug dadurch erschwert, dass weggewiesene Personen nicht kooperierten und ihre Identität nicht offenlegten.

Auf eine Wegweisung zu verzichten, würde diejenigen begünstigen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht oder nur ungenügend nachkämen.

Der bernische Grosse Rat habe Ende 2019 eine strategische Neuausrichtung im Asylbereich beschlossen, heisst es in der Mitteilung weiter. Damit habe das Parlament auch die Inbetriebnahme der kantonalen Rückkehrzentren genehmigt. Das Referendum sei dagegen nicht ergriffen worden. Damit seien diese Zentren demokratisch legitimiert.

Das gelte auch für die Grundsätze des Asylrechts: 2016 hätten die Schweizer Stimmbürger dem revidierten Asylgesetz deutlich zugestimmt. Die Sicherheitsdirektion erwarte deshalb von der Gruppe «Stopp Isolation», dass sie die geltenden und demokratisch legitimierten Gesetze von Bund und Kanton respektiere. «Alles andere erachtet sie als undemokratisch».

Viele der von der Gruppe vorgebrachten Forderungen würden eine Gleichbehandlung von abgewiesenen Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen bedeuten. Die zentrale Unterscheidung würde hinfällig. Die Frage, ob jemand im Heimatland verfolgt wird, wäre nicht mehr relevant.

Die Schweiz müsste in der Konsequenz voraussetzungslos alle aufnehmen, die in unser Land kommen würden. Dies würde rasch die Kapazitäten überfordern, was letztlich die Aufnahme und Integration von wirklich Verfolgten verunmöglichte. «Die Sicherheitsdirektion erachtet die Forderungen daher als unsolidarisch gegenüber den wirklich verfolgten Menschen, die in der Schweiz Schutz suchen.»

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