Bremgarten bei Bern will friedfertige Wärmekollektiv-Lösung
Wie die Gemeinde Bremgarten bei Bern mitteilt, möchte der Gemeinderat beim Konflikt «Wärmekollektiv» am Dialog festhalten und ist offen für eine Zusammenarbeit.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat mit Urteil vom 9. März 2023 die Beschwerde gegen die Entscheide der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2019 zum Wärmekollektiv vollumfänglich abgewiesen und damit alle Entscheide gestützt.
Die beschwerdeführende Heizzentrale Kalchacker AG, die wichtigste Wärmebezügerin im Wärmekollektiv unserer Gemeinde, sowie weitere Privatpersonen akzeptieren das Urteil nicht.
Sie haben beschlossen, die Beschwerde an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Der Gemeinderat nimmt diesen Entscheid mit grossem Bedauern zur Kenntnis und hält ihn für nicht zielführend.
Notwendige Erneuerung wird verzögert
Der Weiterzug der Beschwerde geht zulasten der Umwelt.
Er verzögert die energie- und klimapolitisch dringend notwendige Erneuerung des Wärmekollektivs – mit deutlich höherem Anteil an erneuerbarer Energie als bisher – um weitere Jahre.
Durch die Verzögerung wird die Umwelt jedes weitere Jahr unnötigerweise mit klimaschädlichem CO2 belastet.
Bedauerlich ist der Entscheid auch, weil der Gemeinderat mit den Beschwerdeführenden im Februar dieses Jahres einen Dialogprozess in die Wege geleitet hat.
Offen für eine konstruktive Zusammenarbeit
Selbst nach dem Erfolg der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht hat der Gemeinderat klar signalisiert, dass er am Dialog festhält und die übrigen Heizzentralen miteinbeziehen will.
Der Weiterzug an das Bundesgericht zeugt von wenig Vertrauen in den aufgenommenen Dialog.
Dennoch ist der Gemeinderat überzeugt, dass der Konflikt zum Vorteil aller an das Wärmekollektiv angeschlossenen Haushalte am besten im Dialog und nicht über die Gerichte gelöst werden kann.
Deshalb will er am Dialog festhalten und ist weiterhin offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Beschwerdeführenden.