Bundesrat genehmigt Windenergiestandorte im Kanton Thurgau
Der Bundesrat hat am Mittwoch sechs Standorten für künftige Windenergieanlagen im Kanton Thurgau grünes Licht erteilt - einem Standort allerdings unter Vorbehalt. Dort besteht die Gefahr, dass Windanlagen das Unesco-Kulturerbe Klosterinsel Reichenau erheblich beschädigen.
Die im Gebiet Salen-Reutenen auf dem Thurgauer Seerücken geplanten Grosswindanlagen seien vom westlich von Konstanz (D) gelegenen Teil des Bodensees sowie von der Welterbestätte Klosterinsel Reichenau aus gut sichtbar, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung vom Mittwoch.
Mögliche Beeinträchtigungen von Kulturerbstätten müssten der Unesco gemeldet werden. Derzeit führen gemäss Mitteilung deutsche und Schweizer Behörden Untersuchungen zu möglichen Beeinträchtigungen durch. Die abschliessende Beurteilung obliege aber der Unesco. Sollte der zuständige Rat für Denkmäler und historische Stätten eine erhebliche Beeinträchtigung bestätigen, sei die Genehmigung des Bundesrats hinfällig und das Windenergiegebiet nicht realisierbar, schreibt der Bundesrat.
Auch der Regierungsrat hatte in seinem Genehmigungsgesuch betont, dass ein Windpark das Kulturerbe nicht gefährden darf. Die anderen fünf Standorte genehmigte der Bundesrat ohne Vorbehalte und mit verschiedenen Vertiefungsaufträgen.
Von den sechs Windenergie-Gebieten haben wegen des hohen Energiepotentials drei hohe Priorität, nämlich das unter Vorbehalt genehmigte Salen-Reutenen sowie die Standorte Thundorf und Braunau-Wuppenau. In zweiter Priorität könnten auch in Ottenberg Windkraftanlagen geplant werden. Erst in dritter Priorität folgen die Gebiete Sirnach-Littenheid und Cholfirst (Gemeinde Schlatt).
Die Windturbinen können nur mit Zustimmung der Standortgemeinden gebaut werden. An allen möglichen Standorten von Windkraftanlagen im Thurgau gibt es lokalen Widerstand der Bevölkerung.
Die Thurgauer Regierung hatte ursprünglich acht Gebiete ins Auge gefasst. Zwei Gebiete (Bichelsee-Fischingen und Rodebärg) wurden jedoch wieder gestrichen, unter anderem wegen Flugsicherheits-Bedenken und einem Zugvogel-Reservat von internationaler Bedeutung.
Der Thurgauer Grosse Rat hatte die Richtplanänderung im Mai 2020 mit 78 zu 36 Stimmen gut geheissen, gegen den Widerstand der SVP.
Mit den Windenergiegebieten trägt der Kanton Thurgau gemäss Bundesrat «wesentlich» dazu bei, die Schweizerische Energiestrategie 2050 umzusetzen. Dieser hatte das Schweizer Stimmvolk 2017 zugestimmt. Demnach muss die Stromproduktion aus erneuerbaren, lokal vorhandenen Energien wie Solarenergie, Windenergie, Biomasse und Umgebungswärme ausgebaut werden. So soll zum einen der steigende Strombedarf gedeckt und zum anderen der Treibhausgasausstoss gesenkt werden.
Das Potential der sechs Standorte im Kanton Thurgau beträgt gemäss Angaben des Kantons maximal 216 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr. Gemäss eines Orientierungsrahmens für den Beitrag der Kantone soll der Thurgau im Jahr 2050 jährlich bis zu 180 Gigawattstunden (GWH) Strom aus Windenergie produzieren.