Erfolgreicher Abschluss der dritten Schengen-Evaluierung
Die Schweiz wendet die Schengener Verpflichtungen grundsätzlich richtig an
Die Schweiz wendet die Schengener Verpflichtungen grundsätzlich richtig an. Dies zeigt die dritte Schengen-Evaluierung, die von Sachverständigen aus den anderen Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission im Jahr 2018 durchgeführt wurde. Geprüft wurden die Bereiche Aussengrenzen-Management, Datenschutz, Polizeikooperation, Rückkehr/Rückführung, Schengener Informationssystem SIS/SIRENE und Visa. Die nächste Evaluierung der Schweiz findet im Jahre 2023 statt. Um ein hohes Sicherheits-Niveau zu garantieren, entwickelt sich das Schengen-Recht laufend weiter. Die richtige Umsetzung und Anwendung der Bestimmungen werden in sämtlichen Schengen-Staaten etwa alle fünf Jahre in einem Evaluierungsverfahren überprüft. Die ersten beiden Evaluierungen durchlief die Schweiz in den Jahren 2008 und 2013. Die dritte Evaluierung wurde im Jahr 2018 durchgeführt. Nun liegen alle Ergebnisse vor. In der dritten Schengen-Evaluierung wurde die Anwendung und Umsetzung des Schengen-Rechts in den folgenden Bereichen geprüft: das Aussengrenzen-Management, das Schengener Informationssystem SIS/SIRENE, der Datenschutz, die Polizeikooperation sowie die Bereiche Rückkehr/Rückführung und die Visumspolitik. Das Evaluierungsverfahren erfolgt in drei Etappen: In einer ersten Phase beantwortete die Schweiz 2017 einen umfangreichen Fragebogen zur Umsetzung und Anwendung des Schengen-Rechts. In einer zweiten Phase fanden im Verlauf des Jahres 2018 in den genannten Bereichen Ortsbesuche statt. Sachverständige aus den Schengen-Staaten und der EU-Kommission trafen im Rahmen dieser Besuche auf Expertinnen und Experten in der Schweiz und konnten sich dabei ein genaueres Bild machen, wie die Schweiz die massgebenden Bestimmungen umsetzt und anwendet. Gestützt auf die Rückmeldung der Sachverständigen hat der Rat der EU in einer dritten Phase Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Insgesamt wird der Schweiz für die Umsetzung und Anwendung des Schengen-Rechts grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausgestellt. Empfehlungen erteilt der Rat der EU der Schweiz namentlich hinsichtlich der Verfahrensabläufe im Aussengrenzen-Management und bezüglich Umsetzung und Anwendung im Bereich der Rückkehr/Rückführung. Diese konnten teilweise mit einfachen technischen Massnahmen oder durch die Anpassung von Vorgaben für die Praxis (Weisungen/Leitfäden) bereits umgesetzt werden. Weitere Massnahmen werden derzeit geprüft. Die Schweiz wird nun der EU Bericht erstatten, welche Massnahmen sie zur Umsetzung der Empfehlungen vorsieht. Dies geschieht durch die Erarbeitung von Aktionsplänen und Umsetzungsberichten. Die Arbeiten dazu sind bereits angelaufen. Die nächste Evaluierung der Schweiz findet im Jahr 2023 statt.