Erstinstanzlich verurteiltes «Bandidos»-Mitglied bleibt in Haft
Aufgrund möglicher Fluchtgefahr hat das Bundesgericht entschieden, dass ein «Bandidos»-Mitglied weiterhin in Sicherheitshaft bleiben muss.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mitglied der Rockerbande «Bandidos» wird nicht aus der Sicherheitshaft entlassen.
- Das Bundesgericht hat die von der Vorinstanz angenommene Fluchtgefahr bestätigt.
- Der Mann wurde letzten Sommer zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Das erstinstanzlich verurteilte Mitglied der Rockerbande «Bandidos» wird nicht aus der Sicherheitshaft entlassen. Das Bundesgericht hat die vom Berner Obergericht angenommene Fluchtgefahr bestätigt.
Das kantonale Gericht verurteilte den Beschwerdeführer vergangenen Sommer wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung und Raufhandels zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Unterdessen hat der Mann über die Hälfte der Strafe verbüsst, wie aus einem veröffentlichten Urteil des Bundesgericht hervor geht.
Dennoch durfte die Vorinstanz Fluchtgefahr annehmen. So leben die Familienmitglieder des Mannes in Frankreich. Die Schwester hat ihm laut den Ausführungen des Bundesgericht zu einem früheren Zeitpunkt angeboten, zu ihr zu kommen.
Schlechte Prognose
Zudem sei entgegen der Ansicht des Rockers nicht von einer vorzeitigen bedingten Entlassung auszugehen. Dafür fehle es an einer positiven Prognose, dass er sich in Zukunft schadlos halten werde.
Weiter stützt das Bundesgericht die Sicht des Berner Obergerichts, wonach sich der Beschwerdeführer wegen befürchteter Repressalien durch rivalisierende Rockerbanden ins Ausland absetzen könnte.
Bei der Auseinandersetzung verfeindeter Rockerbanden 2019 in Belp BE soll der Beschwerdeführer mit einer durchgeladenen Pistole einem Gegner auf den Kopf geschlagen haben.
Ein Schuss aus der Pistole verletzte einen weiteren Mann. Vergangenes Jahr wurden zahlreiche weitere Rocker vom Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilt. Die Berufungsverhandlung ist noch hängig.