Fast 54 Millionen für neues Fallführungssystem im Kanton Bern
Das neue Fallführungssystem für den Kanton Bern kann eingeführt werden. Der Grosse Rat hat den Kredit von 53,7 Millionen Franken ohne Gegenstimme bewilligt.

Das Fallführungssystem für den Kanton Bern kann nun eingeführt werden, nachdem der Grosse Rat den Kredit von 53,7 Millionen Franken einstimmig bewilligt hat.
Das einheitliche Fallführungssystem soll bei den Sozialdiensten, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den Fachstellen Arbeitsintegration zur Anwendung kommen.
Laut Regierung soll es die Mitarbeitenden der Sozialdienste bei der Fallführung unterstützen und sie von administrativen Arbeiten entlasten.
Zudem leiste NFFS einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Übersicht über die Sozialhilfe, den Kindes- und Erwachsenenschutz und die Arbeitsintegration, hiess es in der Debatte. Der Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2028 enthält eine Reserve von zehn Prozent.