Kanton Bern erlässt strenge Vorgaben für Wintersportorte
Der Skibetrieb im Corona-Winter wird im Kanton Bern an strenge Vorgaben geknüpft. In sechs grösseren Wintersportgebieten müssen die Gemeinden Schutzkonzepte für den Wintersportbetrieb erstellen.
Betroffen davon sind Adelboden, Grindelwald, Hasliberg, Kandersteg, Lauterbrunnen, Lenk, Meiringen, Saanen und Zweisimmen. In diesen Gemeinden oder in der betreffenden Region müssen genügend Testkapazitäten für Personen mit Symptomen von Covid-19 zur Verfügung stehen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Die Schutzkonzepte der Wintersportorte müssen auch Angaben zu vorhandenen Kapazitäten für einen allfällig nötigen Rücktransport von Feriengästen und die Unterbringung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten im Ort selbst enthalten.
Ab dem 22. Dezember brauchen die Betreiber von Skigebieten aufgrund der Coronapandemie eine Bewilligung. Diese erteilen die Regierungsstatthalter.
Eine Bewilligung gibt es aber nur, wenn ein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt, die epidemiologische Lage es erlaubt und die Kapazitäten für das Contact-Tracing und in der Gesundheitsversorgung es zulassen. Der Kanton kann jederzeit eine vollständige Schliessung der Skigebiete anordnen.
Mit der Eröffnung der ersten Skigebiete in der Schweiz kursierten umgehend Fotos und Videos von Skifahrerinnen und Skifahrern, die sich vor den Talstationen drängten, zum Teil ohne Maske und mit ungenügendem Abstand. Dies soll im Kanton Bern möglichst mit Schutzkonzepten der Gemeinde verhindert werden.
Diese Konzepte sollen insbesondere jene Bereiche regeln, die die Konzepte der Skigebietsbetreiber nicht abdecken. Kontrolliert wird die Einhaltung der Konzepte durch die Berner Kantonspolizei.
Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind Betreiber von einzelnen, nicht mit anderen Beförderungsanlagen zusammenhängenden Skiliften, eines Langlaufgebiets oder eines Schlittelwegs ohne zugehörige Beförderungsanlage.