Kanton Bern: Verstärkte Polizeipräsenz am Tag des Einbruchschutzes
Am kommenden Montag findet der Nationale Tag des Einbruchschutzes 2023 statt. Die Kantonspolizei Bern verstärkt ihre Präsenz und führt Aktionen durch.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz findet am Montag der Nationale Tag des Einbruchschutzes statt.
- Im Rahmen dieser Kampagne führt die Kantonspolizei Bern Präventionsaktionen durch.
- Mit verstärkter Präsenz soll mehr Sicherheit in der dunklen Jahreszeit erreicht werden.
Am Montag steht anlässlich des Nationalen Tages des Einbruchschutzes die Bekämpfung von Einbruchdiebstählen im Fokus.
Unter dem Slogan «Gemeinsam versalzen wir Einbrecherinnen und Einbrechern die Suppe» führt die Kantonspolizei Bern an verschiedenen Standorten im ganzen Kanton Präventionsaktionen durch.
Dabei soll die Bevölkerung für das Thema sensibilisiert und zur aktiven Mithilfe bei der Einbruch-Prävention motiviert werden.
In der dunklen Jahreszeit steigt das Einbruchsrisiko
Insbesondere in der dunklen Jahreszeit nehmen Einbruchdiebstähle erfahrungsgemäss zu. Da die Abwesenheit in dieser Zeit einfacher festzustellen ist, werden vermehrt Einbrüche in Wohnräume in den Dämmerungsstunden verzeichnet. Die früh einsetzende Dunkelheit erhöht die Chance für Einbrecher, unbemerkt zu bleiben.
Um das Einbruchsrisiko zu minimieren, empfiehlt die Kantonspolizei Bern, in den Wintermonaten entsprechende Massnahmen zu ergreifen, welche Präsenz im eigenen Zuhause signalisieren.
Dazu gehören etwa der Einsatz von Zeitschaltuhren für die Beleuchtung sowie der Einsatz von Lichtquellen.
Verdächtige Beobachtungen sollten gemeldet werden
Auch eine aufmerksame Nachbarschaft kann einen erheblichen Beitrag zur Einbruchsprävention beitragen. Die Kantonspolizei Bern empfiehlt, frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn über das Thema Sicherheit und Schutz vor Einbrüchen zu suchen.
Es ist zudem ratsam, die Nachbarschaft während längerer Abwesenheiten zu informieren und zu bitten, ein wachsames Auge auf das Zuhause zu haben.
Die Kantonspolizei Bern rät bei entsprechenden Feststellungen unbekannte Personen vor dem Haus, im Treppenhaus oder im Quartier anzusprechen und verdächtige Feststellungen umgehend der Polizei zu melden.