Kaum Verstösse gegen die Zertifikatspflicht an der Uni Bern

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Aktivitäten der Universität Bern dürfen seit dem 20. September 2021 nur noch mit einem gültigen Covid-Zertifikat besucht werden. Es gab kaum Verstösse..

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Das Hauptgebäude der Uni Bern. (Archivbild) - keystone

Zu Beginn des Herbstsemesters 2021 wurde die Covid-Zertifikatspflicht an der Universität Bern auf alle Lehrveranstaltungen ausgeweitet. Täglich wurden bis fünf Prozent der Uni-Angehörigen überprüft.

Zwölf Personen wurden seit Beginn der Kontrollen wegen fehlendem COVID-19 Zertifikat von Veranstaltungen weggewiesen. Aktivitäten, die im Rahmen der Universität Bern stattfinden, dürfen seit dem 20. September 2021 nur noch mit einem gültigen Covid-Zertifikat besucht werden.

Mehr Stichprobenkontrollen

Dazu gehören beispielsweise alle Lehrveranstaltungen auf Bachelor- und Masterstufe, Treffen von universitären Gruppierungen wie der Studierendenschaft SUB und Meetings von Mitarbeitenden. Kontrolliert wird mittels Stichproben, die von einem externen Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen, der VüCH AG, durchgeführt werden.

Täglich wurden von Semesterstart bis Anfang November ein bis zwei Prozent (täglich bis 380 Personen) der Uni-Angehörigen überprüft. Diese Zahl wurde seither auf zwei bis fünf Prozent (täglich bis 950 Personen) erhöht.

Positive Reaktionen auf Kontrollen

«Laut Rückmeldungen des Kontrollpersonals verliefen die Stichproben bisher sehr gut, und die Studierenden haben fast ausschliesslich positiv auf die Kontrollen reagiert», sagt Markus Brönnimann, Verwaltungsdirektor der Universität Bern. In den letzten zwei Monaten wurden insgesamt zwölf Personen in den Räumlichkeiten der Universität Bern kontrolliert, welche kein gültiges Zertifikat vorweisen konnten.

Davon wurde eine Person zweimal ohne gültiges Zertifikat kontrolliert. Sie wurde ermahnt und auf die Folgen von Pflichtverletzungen hingewiesen.

Disziplinarische oder personalrechtliche Konsequenzen

Grundsätzlich gilt: Nimmt eine Person ohne gültiges Zertifikat an einer Veranstaltung der Universität Bern teil, muss sie die Veranstaltung verlassen und im Wiederholungsfall wie bei anderen Pflichtverletzungen mit disziplinarischen oder personalrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Verweis gilt als übliche Massnahme.

Bei weiteren und gravierenden Verstössen kann es jedoch zu einem temporären oder dauerhaften Ausschluss vom Studium beziehungsweise zu einer Entlassung kommen. «Das ist bisher glücklicherweise nicht vorgekommen», sagt Markus Brönnimann.

Kostenlose Tests für Studierende und Mitarbeitende

An drei Standorten auf dem Campus können sich Studierende und Mitarbeitende kostenlos testen lassen und erhalten ein Zertifikat für die Aktivitäten an der Universität. Dies gilt für ungeimpfte Personen sowie für geimpfte Personen mit Symptomen einer COVID-19- Erkrankung.

Die Instruktion zu den angebotenen PCR-Spucktests wird ebenfalls durch Personal der VüCH AG durchgeführt.

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