Wie die Stadt Bern meldet, möchte der Gemeinderat Familien mit tieferen Einkommen finanziell stärker unterstützen, damit Kinder in Kitas betreut werden können.
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Stadt Bern. (Archivbild) - keystone

Zur Entlastung von Familien mit tieferen Einkommen soll der allgemeine Zuschlag der Stadt in solchen Fällen erhöht und insgesamt einkommensabhängig gestaffelt werden.

Die entsprechende Teilrevision des Betreuungsreglements schickt er nun in die Vernehmlassung.

Zusatzleistungen wurden beschlossen

Am 1. Januar 2021 hatte sich die Stadt dem kantonalen Betreuungsgutschein-System angeschlossen.

Um die erwarteten Kostenerhöhungen für die Familien abzufedern, hat sie gleichzeitig Zusatzleistungen beschlossen.

Die Auswirkungen des Wechsels wurden mit einem begleitenden Monitoring untersucht (siehe Kasten).

Höhere Tarife belasten einkommensschwächere Familien

Die Kostenerhöhungen mit städtischen Zusatzleistungen abzufedern, ist aus der Sicht des Gemeinderates nicht gelungen.

Das Monitoring hat gezeigt, dass Familien mit tieferen Einkommen weniger Betreuungsgutscheine in Anspruch nehmen.

Gleichzeitig ist seit Anfang 2023 ein deutlicher Anstieg der Tarife feststellbar, weil die Kitas unter einem hohen Kostendruck leiden.

Höhere Tarife belasten einkommensschwächere Familien stärker als Familien mit hohen Einkommen.

Der Gemeinderat sieht Handlungsbedarf

Der Zugang zur Bildung und die Chancengerechtigkeit sind Teil der Legislaturziele 2021 bis 2024 des Gemeinderates.

Dazu gehört, den Besuch einer Kita möglichst allen Kindern zugänglich zu machen. Denn die familienergänzende Betreuung ermöglicht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile.

Zudem trägt sie zur Frühförderung der Kinder und damit zur Chancengerechtigkeit bei.

Neben einem genügenden Platzangebot sind erschwingliche Elternbeiträge eine wichtige Voraussetzung, dass alle Kinder Zugang zum Betreuungsangebot haben.

Der städtische Zuschlag soll erhöht werden

Um einkommensschwächere Familien stärker zu entlasten, soll daher der städtische Zuschlag für sie erhöht und insgesamt einkommensabhängig gestaffelt werden.

Vorgesehen ist, dass der Zuschlag für Familien mit einem massgebenden Einkommen bis 43'000 Franken von elf auf 31 Franken pro Betreuungstag erhöht wird.

Für höhere Einkommen soll er linear abgestuft und neu nur noch bis zu einem maximalen massgebenden Einkommen von 120'000 Franken ausbezahlt werden.

Bisher gibt es den pauschalen Zuschlag der Stadt von elf Franken pro Betreuungstag bis zu einem Einkommen von 160'000 Franken.

Umsetzung ohne Mehrkosten

Gleichzeitig soll der Zuschlag für Kinder unter zwölf Monaten von maximal 50 auf maximal 20 Franken reduziert werden.

Denn die Tarife für die Bébés wurden entgegen den Erwartungen nur moderat erhöht.

Dank der Ersparnis beim «Bébézuschlag» und dem tieferen Grenzwert beim maximalen Einkommen können die vorgeschlagenen Änderungen voraussichtlich ohne Mehrkosten gegenüber dem heutigen System umgesetzt werden.

Nicht betroffen von den Anpassungen ist die Mahlzeitenvergünstigung.

Der Vorschlag geht in die Vernehmlassung

Der Gemeinderat unterbreitet die geplante Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Betreuung von Kindern (Betreuungsreglement; FEBR) im Rahmen einer Vernehmlassung bis Ende Oktober 2023 interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit, bevor sie vom Stadtrat behandelt wird.

Gleichzeitig legt er dem Stadtrat den Monitoringbericht vor.

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