Klimaartikel für Berner Kantonsverfassung übersteht Vernehmlassung
Die Idee, in der Berner Kantonsverfassung einen Klimaschutzartikel zu verankern, hat eine weitere Hürde genommen: In der Vernehmlassung sprach sich eine Mehrheit der Parteien und Organisationen, die sich äusserten, für den Artikel aus.
Die Idee, in der Berner Kantonsverfassung einen Klimaschutzartikel zu verankern, hat eine weitere Hürde genommen: In der Vernehmlassung sprach sich eine Mehrheit der Parteien und Organisationen, die sich äusserten, für den Artikel aus.
Wie der bernische Grosse Rat am Dienstag mitteilte, beantragt nun die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) des bernischen Grossen Rats dem Kantonsparlament, den Artikel in die Kantonsverfassung aufzunehmen. In der Wintersession, also Ende November oder Anfang Dezember, entscheidet der Rat.
Stellt dieser sich hinter den Antrag seiner Kommission, kommt es zu einer Volksabstimmung - wie immer bei Verfassungsänderungen.
34 der 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vernehmlassung sprachen sich für die Aufnahme eines expliziten Klimaschutzartikels in der Verfassung aus. Dieser Artikel würde die Bezeichnung 31a erhalten und unmittelbar nach dem Artikel zum Umweltschutz in der Kantonsverfassung eingefügt.
Genau der Umstand, dass zum Umweltschutz bereits ein Verfassungsartikel besteht, bewog die Gegner des neuen Artikels, diesen abzulehnen. Mit dem bestehenden Artikel 31 sei auch der Klimaschutz abgedeckt, argumentieren die Gegner.
Gegen den neuen Artikel sind aus diesem Grund die Parteien SVP und EDU, dagegen ist aber neuerdings auch der Berner Regierungsrat, wie aus den Vernehmlassungsunterlagen hervorgeht. Noch im Februar dieses Jahres hatte sie sich grundsätzlich für den Artikel ausgesprochen.
Der Klimaschutz sei ein Teilaspekt des Umweltschutzes und damit durch den bestehenden Artikel der Kantonsverfassung abgedeckt, sagt die Kantonsregierung heute. Eine Konkretisierung von Artikel 31 durch den vorgeschlagenen Artikel 31a wäre in der Verfassung «nicht stufengerecht abgebildet», meint sie auch.
Angesichts der aktuellen Krisensituation müssten neue Regelungen «mit höchster Zurückhaltung eingeführt werden». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer findet hingegen, die explizite Verankerung des Anliegens in der Kantonsverfassung sei dringend nötig.
Zwei Vorschläge für einen neuen Artikel 31a in der Kantonsverfassung befanden sich in der Vernehmlassung. Eine Mehrheit der Teilnehmer sprach sich für eine von der BaK ausgearbeitete Variante aus. Dieser Vorschlag orientiert sich an der Gletscher-Initiative, die auf Bundesebene eingereicht wurde.
Laut dem Bak-Vorschlag muss der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral sein. Auch die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung sollen begrenzt werden. Die Massnahmen zur Erreichung des Ziels müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Volkswirtschaft des Kantons Bern insgesamt stärken und umwelt- sowie sozialverträglich sind.
Sie sollen insbesondere Instrumente der Innovations- und Technologieförderung nutzen.
Auch die Grünen des Kantons Bern stützen nun diesen Vorschlag. Sie hatten die Forderung erhoben, die Kantonsverfassung mit einem Klimaschutzartikel zu ergänzen. Mit diesem Ziel reichten sie im Grossen Rat eine parlamentarische Initiative ein, welcher das Kantonsparlament im Juni 2019 zustimmte. Dann aber beschloss die BaK, einen eigenen Vorschlag auszuarbeiten.
Gemäss der Initiative der Grünen sollte im neuen Verfassungsartikel stehen, der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur müsse auf unter 2 Grad begrenzt werden. Der Kanton Bern und die Gemeinden müssten Massnahmen definieren, um dieses Ziel zu erreichen.
Gleichzeitig sollten Kanton und Gemeinden die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels stärken. Schliesslich hätten Kanton und Gemeinden darauf achten müssen, dass die Anlagen der öffentlichen Finanzdienstleister wie Pensionskassen, Banken und Gemeindeunternehmen klimaverträglich sind.