Nach einer tödlichen Raserei auf der Autobahn muss ein 38-jähriger Kosovare die Schweiz verlassen. Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden.
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Ein 32-jähriger Autolenker ist mit 168 km/h am Mittwochnachmittag auf einer Ausserortsstrecke in Aristau AG in eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei geraten. - Keystone

Die Ehefrau und der siebenjährige Sohn haben den Schweizer Pass und dürfen hier bleiben. Die Trennung wäre hart, räumt das Gericht in dem am Mittwoch publizierten Urteil ein. Doch Frau und Sohn hätten ja grundsätzlich die Möglichkeit, ebenfalls in den Kosovo zu ziehen.

Ausserdem habe sich der Mann die familiären Konsequenzen selber zuzuschreiben. Erst nach dem tödlichen Unfall von 2011 habe er die aus dem Kosovo stammende Schweizerin geheiratet und mit ihr eine Familie gegründet. Dem Paar müsse bei der Heirat klar gewesen sein, dass der Mann womöglich seine Aufenthaltsbewilligung verlieren würde.

Tatsächlich verweigerten die bernischen Behörden nach dem rechtskräftigen Urteil von Ende 2015 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung - zurecht, befand nun das Verwaltungsgericht und wies die Beschwerde das Mannes ab.

Sein Verschulden wiege schwer. Ausserdem bestehe ein Rückfallrisiko für schwere Verkehrsdelikte. Der Mann neige dazu, die Tat zu verharmlosen. Auch sei seine beruflich-wirtschaftliche Integration mangelhaft.

Die Waadtländer Justiz hatte den Mann wegen fahrlässiger Tötung sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Mann hatte sich im Juli 2011 auf einer stark befahrenen Autobahn ein spontanes Verfolgungsrennen mit einem anderen Fahrzeug geliefert.

Beide Autos waren zuweilen mit mindestens 194 km/h unterwegs. In einer Linkskurve verlor der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug, worauf es zum Auffahrunfall mit einem Kleinbus kam. Dessen vier Insassen erlitten ernsthafte Verletzungen, eine Person starb an den Folgen des Unfalls, eine weitere erlitt bleibende Schäden.

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