Letzte Wässermatten sind gesichert

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die kantonale Überbauungsordnung sichert die Zukunft der letzten noch erhaltenen Wässermatten im bernischen Oberaargau.

Fische (Symbolbild)
Fische (Symbolbild) - Keystone

Laut dem Kanton Bern ist die Zukunft der letzten noch erhaltenen Wässermatten im bernischen Oberaargau gesichert. Dies dank einer kantonalen Überbauungsordnung, die in der Region breite Unterstützung geniesst und nun von Regierungsrätin Evi Allemann genehmigt worden ist.

Wie Allemanns Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion am Mittwoch mitteilte, gilt die Überbauungsordnung für 83 Hektaren Wässermatten von 58 Bewirtschaftern in den Gemeinden Roggwil, Langenthal, Lotzwil, Madiswil, Rohrbach und Melchnau.

Sie enthält einheitliche und verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Matten und zum Unterhalt der Gräben, die zur Wässerung notwendig sind. Sie zeigt auch auf, welche Nutzungen im Bereich der Überbauungsordnung möglich sind und welche Eingriffe untersagt sind.

Damit stellt sie die planerische Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die Landwirte dar.

Schweizweite Besonderheit

Die Oberaargauer Wässermatten sind die schweizweit letzten Überbleibsel einer ehemals weit verbreiteten Landschaftsnutzung mit reinem Grasbau und einem hoch entwickelten Bewässerungssystem. Mönche aus St. Urban LU entwickelten dieses System im ausgehenden Mittelalter.

Die Wässermatten gehören zu den sogenannten Lebendigen Traditionen der Schweiz. Die meisten befinden sich im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung.

Weil die traditionelle Bewirtschaftung dieser Wässermatten für die Bauern mit Ertragseinbussen und Mehraufwand verbunden ist, wurde 1992 eine Stiftung gegründet, welche den «Wässerbauern» Entschädigungen auszahlt.

Diese Stiftung finanzierte die Beiträge aus den Erträgen ihres Stiftungskapitals. Wegen der rückläufigen Zinsen sind diese Erträge jedoch stetig zurückgegangen.

Deshalb genehmigte der bernische Grosse Rat in der November-Session 2015 einen Eventualkredit von 3,75 Millionen Franken für die Sanierung der Stiftung. Die kantonale Überbauungsordnung mit ihren einheitlichen Kriterien bildet die planerische Grundlage für diese vom Kanton eingegangene finanzielle Verpflichtung.

Keine Opposition

Die kantonale Überbauungsordnung geniesst nach Angaben des Kantons Bern in der Region breite Unterstützung. Bereits in der Mitwirkung zur kantonale Überbauungsordnung im Frühjahr 2017 fielen die meisten Reaktionen positiv aus.

Sowohl die Landwirte und die landwirtschaftlichen Organisationen als auch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Gemeinden sowie der Natur- und Landschaftsschutz stimmten dem Entwurf zu. Nach der öffentlichen Auflage der Überbauungsordnung im Sommer 2018 wurden alle Eingaben zurückgezogen.

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