Für die Gesamtsanierung des Mehrfamilienhauses an der Schlossstrasse 86 und 88 beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat Bern einen Baukredit.
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Die Sitzungen des Berner Gemeinderates finden im Erlacherhof statt. - Keystone

Wie die Stadt Bern beichtet, ist die Instandstellung der städtischen Liegenschaften an der Schlossstrasse 86 und 88 in der Siedlung Holligen die erste Etappe einer grösseren Gesamtsanierung, die zu einem späteren Zeitpunkt auch die Wohnbauten der benachbarten Hubstrasse 18 und 20 einschliessen wird.

Für die Gesamtsanierung dieser ersten Etappe beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Baukredit von 8,95 Millionen Franken.

Umfangreiche Baumassnahmen und innere Verdichtung

Die geplante Gesamtsanierung umfasst neben der baulichen und energetischen Sanierung der bestehenden Bausubstanz eine Optimierung der Grundrisse, den Ausbau der bisher ungenutzten Dachgeschosse, die hindernisfreie Erschliessung aller Wohnungen sowie die Erneuerung und Aufwertung der Aussenanlagen.

Die Dachflächen sollen für eine Photovoltaikanlage genutzt werden. Das mögliche Mass an innerer Verdichtung wird in den Liegenschaften vollständig ausgenutzt; in den beiden Gebäuden der Schlossstrasse 86 und 88 stehen nach der Sanierung insgesamt 18, vorwiegend für Familien geeignete, Wohnungen (acht 3,5-, acht 4,5- und zwei 5,5-Zimmerwohnungen) zur Verfügung.

Weiterhin günstige Wohnungen

Die Wohnungen werden nach der Sanierung weiterhin im Segment «Günstiger Wohn-raum mit Vermietungskriterien (GüWR)» und teilweise neu im Segment «GüWR-Neubau» vermietet.

Aufgrund der Eingriffstiefe kann die Gesamtsanierung nur im unbewohnten Zustand erfolgen. Der Baubeginn ist für Oktober 2025 vorgesehen; die neu sanierten Wohnungen können voraussichtlich per März 2027 bezogen werden.

Betroffene Mieter werden durch Immobilien Stadt Bern im Rahmen der Möglichkeiten bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützt.

Mit der etappierten Gesamtsanierung besteht die Möglichkeit, dass Mieter der Hubstrasse 18 und 20 bei Beginn der zweiten Bauetappe in die sanierten Wohnungen an der Schlossstrasse umziehen können, sofern sie die Kriterien für «Günstigen Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)» weiterhin erfüllen.

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