Menschen mit Behinderung erhalten mehr Selbstbestimmungsrechte

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Im Kanton Bern soll die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung gefördert werden.

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Eine Schülerin sitzt im Rollstuhl. (Symbolbild) - dpa

Die Menschen mit Behinderung sollen individuell entscheiden können, wo sie leben und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.

Der Grosse Rat stimmte am Dienstag, 13. Juni 2023, in zweiter Lesung der Revision des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen einstimmig mit 145 Stimmen zu.

Die Revision sieht einen Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjekt-Finanzierung vor.

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Menschen mit Behinderungen ihr Leben selber gestalten können, sagte Simone Leuenberger (EVP/Uettligen), die selber Assistenzleistungen bezieht.

Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken

Die Menschen mit Behinderung können mit der Revision Leistungen individuell einkaufen und wählen ob zu Hause, einem Heim oder in einer anderer Form gewohnt wird, wie der Präsident der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats (Gsok), Christoph Zimmerli (FDP/Bern), zu Beginn der Ratsdebatte am Montag, 12. Juni 2023, sagte.

Der Systemwechsel bringe Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken mit sich.

Auf alle Fälle werden keine Leistungen verloren gehen, wie Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) sagte.

Die Finanzierung werde sich stark ändern. Der Kanton finanziert heute Institutionen und in Zukunft werde er Personen finanzieren.

Ähnliche Finanzierung wie die von Spitälern, Altersheimen oder der Spitex

Die Menschen mit Behinderung sollen die bezogenen Leistungen direkt bezahlen können. Auch betreuende Angehörige können mit dem Paradigmenwechsel von ihnen finanziell entschädigt werden.

Die Finanzierung sei ähnlich wie die von Spitälern, Altersheimen oder der Spitex, sagte Schnegg.

Die Umsetzung werde vier Jahre dauern, damit sowohl die betroffenen Personen wie auch die Institutionen genügend Zeit hätten, die verschiedenen Möglichkeiten zu evaluieren.

Die zweite Lesung erstreckte sich über zwei Tage. Zwei Dolmetscherinnen übersetzten im Ratssaal das Gesagte in Gebärdensprache für gehörlose Personen. Auf der Tribüne verfolgten betroffene Personen die Ratsdebatte.

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