Für den neuen Klimaschutzartikel, welcher die Berner Kantonsverfassung ergänzen soll, liegen zwei ausformulierte Varianten vor. Der Kanton Bern schickt die beiden Texte bis Mitte Mai in eine Vernehmlassung.
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Bern hat für seine Kantonsverfassung einen neuen Klima-Artikel ausgearbeitet. - Keystone

Wie der bernische Grosse Rat am Mittwoch mitteilte, entspricht die erste Variante mit kleineren Anpassungen einer parlamentarischen Initiative der Grünen. Sie forderten, der Klimaschutz müsse in der Berner Kantonsverfassung ausdrücklich verankert werden.

Der Grosse Rat stimmte der Initiative im Juni 2019 zu, worauf die zuständige Grossratskommission ans Ausformulieren des Verfassungsartikels ging.

Gemäss der ersten Variante des neuen Verfassungsartikels soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 Grad begrenzt werden. Der Kanton Bern und die Gemeinden definieren Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Anlagen sollen klimaverträglich werden

Gleichzeitig sollen sie die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels stärken. Schliesslich sollen Kanton und Gemeinden darauf achten, dass die Anlagen der öffentlichen Finanzdienstleister wie Pensionskassen, Banken und Gemeindeunternehmen klimaverträglich sind.

Die zweite von der Bau-, Verkehrs-, Energie- und Raumplanungskommisison (BaK) des Grossen Rats ausgearbeitete Variante orientiert sich in der Formulierung an der Gletscher-Initiative, die auf Bundesebene eingereicht wurde.

Gemäss dieser Variante muss der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral werden. Die Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels haben volkswirtschaftlich und sozialverträglich zu sein. Genutzt werden sollen insbesondere auch Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.

Orientierung am Klimaschutz-Abkommen von Paris

Kanton und Gemeinden sollen sich aber nicht nur auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen konzentrieren. Sie sollen auch Massnahmen treffen, um angemessen auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Auch in dieser Variante sollen Kanton und Gemeinden darauf achten, dass die Anlagen der öffentlichen Finanzdienstleister klimaverträglich sind.

Beide Varianten orientieren sich am Klimaschutz-Übereinkommen von Paris. Durchs Vorlegen von zwei Varianten biete die BaK den Vernehmlassungsteilnehmern die Möglichkeit zur differenzierten Stellungnahme, schreibt der Grosse Rat.

Weg für konkrete Massnahmen

Mit Unterstützung von SP, Grünen, Grünliberalen, EVP, der Mehrheit der BDP und einem Teil der FDP brachten die bernischen Grünen im vergangenen Juni ihre parlamentarische Initiative im Grossen Rat durch. Ein Klima-Artikel in der Verfassung ebne den Weg für konkrete Gesetze und Massnahmen, argumentierte die Ratsmehrheit.

Gleichentags verabschiedete das Berner Kantonsparlament eine Erklärung zur Klimapolitik und anerkannte darin seine Mitverantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels. Auf verlorenem Posten standen SP und Grüne im Juni 2018 hingegen mit der Forderung nach Ausrufung des Klimanotstands.

Wie jede Verfassungsänderung wird auch der neue Klimaschutzartikel noch dem Berner Volk vorgelegt.

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