Öffentliche Verwaltung soll konsequent digital werden

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Kanton Bern und die bernischen Gemeinden sollen grundsätzlich elektronisch kommunizieren. Den Rahmen dafür schafft das Gesetz über die digitale Verwaltung, das der Grosse Rat am Dienstag in erster Lesung beraten hat.

Grosser Rat Bern
Der Grosse Rat tagt im Berner Rathaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Gesetz verankert als Zielsetzung, dass die Abläufe der Behörden im Kanton schrittweise und möglichst vollständig digitalisiert werden. Das «Primat des Digitalen» stiess im Parlament auf breite Zustimmung. Dadurch solle die Kommunikation einfacher, schneller und effizienter werden, lautete der Tenor.

Dazu gehört etwa die Regelung, wonach Personendaten soweit möglich für alle Behörden nur einmal erhoben werden sollen. Das Papier wird aber auch in Zukunft nicht ganz aus der Verwaltung verschwinden. Zwar besteht kein Rechtsanspruch darauf, allgemeine Behördeninformationen- wie zum Beispiel Gesetze - auf Papier zu erhalten.

Doch kann jede Person eine Papierkopie verlangen, wenn sie glaubhaft macht, dass ihr die Einsicht in die digitale Form nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die SP wollte erreichen, dass auch ohne Begründung eine Papierkopie erhältlich ist. Die Fraktion unterlag aber mit ihrem Streichungsantrag im Rat.

Urs Graf (SP/Interlaken) erachtete es als falsch, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger «in eine Bittsteller-Rolle zu drängen» und warnte gar vor einer «Apartheid». Aus Sicht von SVP-Sprecher Markus Aebi (Hellsau) braucht es jedoch einen gewissen Druck, «um bei der Digitalisierung vorwärts zu kommen».

Die Linke scheiterte zudem mit dem Antrag, wonach es keine Vorzugsbehandlung von online eingereichten Gesuchen geben soll. Die Ratsmehrheit stellte sich jedoch hinter gesetzliche Förderanreize zum freiwilligen digitalen Verkehr mit Behörden.

Demnach sollen die Behörden digital eingereichte Gesuche nicht nur prioritär behandeln dürfen, sondern auch höhere Gebühren für «nichtdigitalen Verkehr» ansetzen dürfen. Dies nach dem Vorbild der Privatwirtschaft, die für den Papierversand von Rechnungen mehr Geld verlangt.

Staatsschreiber Christoph Auer betonte, dass auch künftig keine Gebühren erhoben werden, «wo dies keinen Sinn macht». Auer verwies als Beispiel auf die Impfkampagne, bei welcher der Kanton Bern auch Menschen, die sich nicht selber online registrieren können oder wollen, eine kostenlose Telefonhotline anbietet.

Keine Mehrheit fand im weiteren ein Antrag der SP, welche den Schutz sensibler Daten explizit im vorliegenden Erlass verankern wollte. Der Rat erachtete dieses Anliegen bereits mit dem bestehenden Datenschutzgesetz gewährleistet.

Christa Ammann (AL/Bern) unterlag ihrerseits mit der Forderung, Daten nicht auf Servern im Ausland zu speichern. Sie verwies dabei auf eine kürzlich vom Parlament überwiesene Motion. Staatsschreiber Auer bezeichnete ein absolutes Verbot der Speicherung von Daten im Ausland als «illusorisch».

Dies würde dazu führen, dass die Behörden ihre Socialmedia-Accounts bei Twitter oder Facebook aufgeben müssten, warnte Auer. Der Rat stellte sich hinter die Formulierung im Gesetz, die Auer als «Kompromiss» bezeichnete. Demnach werden Daten nur dann im Ausland aufbewahrt, wenn eine entsprechende Kontrolle sichergestellt ist.

Mit Fragen rund um die Verwendung von Open-Source-Software und Open Data wird sich das Parlament bei der zweiten Lesung nochmals befassen. Bei der Gesamtabstimmung stellte sich der Grosse Rat einstimmig hinter die Vorlage.

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