Region Bern: Mann (45) für 26 (!) Einbrüche verantwortlich

Kantonspolizei Bern
Kantonspolizei Bern

Bern,

Im Zuge der Ermittlungen konnte die Kantonspolizei einem Mann (45) insgesamt 26 Einbruchsdelikte in der Region Bern zwischen Januar und April 2023 nachweisen.

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Mit Handschellen gefesselter Mann - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Region Bern und im Emmental wurden von Januar bis April mehrere Einbrüche verübt.
  • Dank der umfangreichen Ermittlungen konnte ein 45-jähriger Mann festgenommen werden.
  • Der mutmassliche Täter befindet sich in Untersuchungshaft.

Der Kantonspolizei Bern ist es im Rahmen umfangreicher Ermittlungen gelungen, eine Serie von Einbruchdiebstählen in Geschäftsräume zu klären.

Diese wurden zwischen Januar und April 2023 in der Region Bern und im Emmental durch einen 45-Jährigen verübt.

Im März 2023 häuften sich in Bern insbesondere an der Schlossstrasse und der Könizstrasse Einbrüche in Geschäftsräume. Gestützt auf die Erkenntnisse der Ermittlungen musste davon ausgegangen werden, dass es sich jeweils um die gleiche Täterschaft handeln müsste.

Dank der Spurenauswertungen konnte ein Mann festgenommen werden

Am Donnerstag, 20. April 2023, gegen 4.15 Uhr, konnte mithilfe einer vorgängigen Meldung aus der Bevölkerung zu einem Einbruch in ein Coiffeurgeschäft an der Könizstrasse in Bern ein Täter in flagranti angehalten und festgenommen werden.

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Ein Einbruch. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten dem Mann nicht zuletzt aufgrund von Spurenauswertungen insgesamt 22 Einbrüche zwischen Mitte März und Mitte April 2023 in Bern, ein Einbruch Anfang Januar 2023 in Moosseedorf, zwei Einbrüche Mitte Januar 2023 in Ostermundigen sowie ein Einbruchdiebstahl Mitte Januar 2023 in Lützelflüh nachgewiesen werden.

Bei den Einbrüchen wurden insgesamt 68'000 Franken erbeutet

Insgesamt wurden rund 68'000 Franken erbeutet. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 64'000 Franken.

Der 45-jährige mutmassliche Täter befindet sich in Untersuchungshaft. Er wird sich unter anderem wegen Einbruchdiebstählen vor der Justiz verantworten müssen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #3535 (nicht angemeldet)

User #6413: …auch zur Herkunft besteht die „Unschuldsvermutung“…! GleichUndGleicher-77

User #5442 (nicht angemeldet)

Logo,oder auch der Schweizer Granit X.Ja ein sehr häufiger Schweizer Name.

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