Schweizer Produzenten sollen von einem einfachen internationalen Schutzsystem profitieren

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Bündnerfleisch, Formaggio d'alpe ticinese oder Uhren mit dem Vermerk "Swiss": Geografische Angaben sind im globalen Markt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.

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Schweiz bei Direktinvestitionen europaweit auf Platz 16 (Symbolbild). - Pixabay

Bündnerfleisch, Formaggio d'alpe ticinese oder Uhren mit dem Vermerk "Swiss": Geografische Angaben sind im globalen Markt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Deren Schutz sollen Schweizer Produzenten künftig kostengünstig mit einem einfachen Anmeldeverfahren in allen Mitgliedstaaten der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens erhalten. Der Bundesrat hat am 22. Mai 2019 die Vernehmlassung zum Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte eröffnet. Sie dauert bis am 20. September 2019.

Bündnerfleisch, Tête-de-Moine, Zuger bzw. Rigi Kirsch oder Swiss für Uhren sind Beispiele für anerkannte geografische Angaben. Sie schützen Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von Erzeugnissen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Davon profitieren etwa die Kirschbaumplantagen, welche typisch sind für die Innerschweizer Regionen um die Rigi und Zug, oder die vielen Käsereien im Mittelland und in den Bergregionen.

Ob diese geografischen Angaben auch im Ausland geschützt sind, ist jeweils von der Gesetzgebung des ausländischen Staates oder von einem allfälligen bilateralen Abkommen zum Schutz solcher abhängig. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Land einen separaten Antrag stellen. Mit dem Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens könnten Schweizer Produzenten künftig in sämtlichen Mitgliedstaaten der Genfer Akte ein hohes Schutzniveau erhalten. Das entsprechende Anmeldeverfahren bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ist einfach und kostengünstig.

Die Genfer Akte von 2015 ist ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag. Er modernisiert das Lissabonner Abkommen von 1958 zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und ihrer internationalen Registrierung und erweitert dessen Geltungsbereich auf die geografischen Angaben. Das Lissabonner Abkommen selbst hat die Schweiz nicht ratifiziert.

Das Inkrafttreten der Genfer Akte, die die Ratifizierung von mindestens fünf Vertragsparteien erfordert, wird voraussichtlich 2019 erfolgen. Gehört die Schweiz zur ersten Gruppe der beitretenden Mitgliedstaaten, erhöht sie damit ihr künftiges Gewicht im neuen internationalen Schutzsystem. Nebst der Ratifikation der Genfer Akte braucht es hierzu auch einzelne Anpassungen des Markenschutzgesetzes (MSchG).

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