Wie die Spitex Schweiz meldet, braucht es zur Sicherstellung einer guten Pflege klare und einheitliche Regelungen für die Anstellung von pflegenden Angehörigen.
Spitex Mitarbeiterin
Spitex Mitarbeiterin (Symbolbild). - keystone

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind unbestritten eine wichtige Unterstützung für die Pflege zu Hause. Gemäss Bundesamt für Gesundheit übernehmen schweizweit rund 600’000 Angehörige zu Hause Betreuungs- und Pflegeaufgaben.

Organisationen mit einer Spitex-Bewilligung können pflegende Angehörige anstellen und finanzielle Vergütungen für die Leistungen der pflegenden Angehörigen erhalten. Seit einem Bundesgerichtsurteil von 2019 ist dies ohne Grundausbildung möglich.

Was bislang fehlt, sind klare und verbindliche Regeln für die Anstellung von pflegenden Angehörigen. Das führte dazu, dass es in der Schweiz Firmen gibt, die mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen Profit machen. Das darf nicht sein.

Pflege-Qualität und Finanzierung müssen sichergestellt sein

Spitex Schweiz fordert darum die Politik auf, rasch verbindliche und schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Anstellung von pflegenden Angehörigen zu schaffen. Die wichtigsten Punkte:

«Qualität durch Ausbildung und professionelle Begleitung»: Die Qualität in der Angehörigenpflege muss sichergestellt sein. Pflegende Angehörige ohne pflegerische Vorkenntnisse müssen zwingend eine Grundausbildung absolvieren und kontinuierlich von Fachpersonen der anstellenden Organisation begleitet werden. Nur so kann die Qualität der Pflege sichergestellt werden.

«Verbindlicher Arbeitsvertrag und faire Bezahlung»: Werden pflegende Angehörige angestellt, haben sie das Recht auf einen Arbeitsvertrag und eine faire Entlöhnung. Es braucht klare Regeln, welche Leistungen durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wie hoch entschädigt werden. Zulasten der OKP dürfen nur Grundpflegeleistungen erbracht werden, keine Betreuungsleistungen.

Spitex Schweiz hat schon heute Verträge mit den Krankenversicherern

Spitex Schweiz geht mit gutem Beispiel voran und hat mit den Krankenversicherern bereits seit 2023 verbindliche Bestimmungen zur Anstellung von pflegenden Angehörigen vertraglich vereinbart. So müssen pflegende Angehörige, welche sich von der Spitex anstellen lassen möchten, zwingend eine Qualifikation vorweisen.

Konkret: einen Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung. Im Gegenzug muss die Spitex-Organisation sicherstellen, dass eine Pflegefachperson die pflegenden Angehörigen laufend fachlich begleitet.

Konkret: mindestens alle zwei Wochen findet ein telefonischer Kontakt statt und mindestens einmal im Monat erfolgt ein Besuch der Pflegefachperson vor Ort.

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