Verfahrenskomplex Petrobras – Odebrecht

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Bern,

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Rahmen des Verfahrenskomplexes Petrobras – Odebrecht bis dato rund CHF 365 Mio. an Brasilien zurückerstattet.

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Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Im Zentrum des gestrigen Treffens zwischen der brasilianischen Generalstaatsanwältin Raquel Dodge und Bundesanwalt Michael Lauber stand die in den letzten Jahren etablierte und gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden im Rahmen des Verfahrenskomplexes Petrobras – Odebrecht. Die Homologen haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet und damit ihren Willen bekräftigt, die Zusammenarbeit fortzuführen und zu intensivieren. Eine internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf nationaler und internationaler Ebene ist unabdingbar, um globale Kriminalitätsformen, wie beispielsweise die internationale Korruption und Geldwäscherei, wirksam bekämpfen zu können.

Im Anschluss an das bilaterale Treffen fand eine Paneldiskussion statt, an der mitunter auch Sérgio Moro, der amtierende Brasilianische Minister für Justiz und öffentliche Sicherheit, als Gesprächspartner teilgenommen hat.

Schweizer Strafverfahren und Rechtshilfe

Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre rund um das halbstaatliche brasilianische Unternehmen Petrobras sowie das Konglomerat Odebrecht führt die BA seit April 2014 Ermittlungen, insbesondere wegen Verdacht auf qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), und in zahlreichen Fällen wegen Verdacht auf Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB). Der Verfahrenskomplex gehört zu den umfangreichsten der BA. Er wird in einer sog. Task Force geführt, in der Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen und Standorten der BA eng mit Kolleginnen und Kollegen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) zusammenarbeiten.

In diesem Verfahrenskomplex wurden der BA von der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) in den vergangenen Jahren Verdachtsmeldungen zu rund 1000 Bankbeziehungen übermittelt. Zurzeit sind rund 70 Strafverfahren hängig. Zwei dieser Strafverfahren richten sich gegen Finanzinstitute in der Schweiz, wegen des Verdachts auf Mängel in der internen Organisation, aufgrund derer mögliche Straftaten nicht verhindert wurden (Verantwortlichkeit des Unternehmens gemäss Art. 102 Abs. 2 StGB). Rund 15 Strafverfahren, welche von der BA eröffnet worden sind, wurden zwecks Weiterführung von den zuständigen brasilianischen Behörden übernommen. Zudem wurden der BA vom BJ bis heute rund 120 Rechtshilfeersuchen aus anderen betroffenen Staaten, insbesondere aus Brasilien selber, zum Vollzug delegiert.

Bis dato hat die Schweiz mit Einwilligung der berechtigten Personen rund CHF 365 Mio. zu Gunsten von Geschädigten in Brasilien zurückerstattet. Die letzten Überweisungen von rund CHF 9 Mio. ergingen Ende März 2019. Die zurzeit von der BA in der Schweiz im Rahmen dieses Verfahrenskomplexes beschlagnahmten Vermögenswerte belaufen sich inzwischen auf rund CHF 700 Mio.

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