Ein Mann muss für zehn, statt für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Obergericht urteilt härter als das Regionalgericht.
Obergericht in Bern
Das Obergericht in Bern beurteilte den Fall noch einmal neu und härter. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vom Obergericht gibt es ein neues Urteil, eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
  • Erhofft hat sich der Beschuldigte einen Freispruch.
  • Der Fall wurde nochmals genauer analysiert.
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Erhofft hatte sich der Beschuldigte einen Freispruch, doch nun trifft ihn eine noch längere Gefängnisstrafe. Eigentlich wurde der Mann von dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Gemäss Urteil hatte er versucht, seine Ex-Frau umzubringen.

Er akzeptierte dieses Urteil nicht und sein Fall wurde diese Woche am Obergericht in Bern noch einmal aufgerollt. Neu erwarten den Mann insgesamt zehn Jahre Gefängnisstrafe, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Seit seiner Verhaftung Anfang 2021 hat er schon rund zweieinhalb Jahre von den ursprünglich siebeneinhalb Jahre abgesessen.

Kündigung Gefängniswärter
Gefängnis. (Symbolbild) - keystone

In Biel war der Kosovare zuerst wegen vorsätzlich versuchter Tötung verurteilt worden. Jetzt lautet das Urteil: versuchter Mord. Zudem werden die weiteren bisherigen Schuldsprüche bestätigt: Versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie mehrfach begangene Beschimpfung.

Auch eine beachtliche Kostenwelle rollt auf ihn zu. Der Mann muss eine Geldstrafe von 4500 Franken bezahlen. Dazu 1800 Franken Schadenersatz sowie 20'000 Franken Genugtuung an seine Ex-Frau. Er wird auch verpflichtet, anfallende Therapiekosten übernehmen zu müssen. Nach der Verbüssung seiner Freiheitsstrafe wird er die Schweiz für zehn Jahre verlassen müssen.

«Er lügt, bis die Balken brechen»

Seine Aussagen hätten sich immer wieder widersprochen. Der Beschuldigte passte seine Erklärungen für Tatbestände immer neu an, sodass sie letztlich doch einigermassen schlüssig waren. «Er lügt, bis die Balken brechen», hielt Oberrichterin Danielle Schwendener fest.

Lügen Sie häufig?

Beispielsweise habe er zunächst verneint, dass das am Tatort gefundene Messer, ihm gehöre. Später habe er dann zugegeben, dass es sein Messer war und er es nur verwenden wollte, um seiner Ex-Frau Angst einzujagen.

Tatmotive für diesen heimtückischen Plan

Nicht nur ein Messer, sondern auch zwei zusammengeknotete Gürtel hatte der Beschuldigte für das Treffen vorbereitet. Damit habe er geplant, seine Ex-Frau zu erdrosseln, so das Gericht. Da sich die Ex-Frau habe befreien können und weil ein Autofahrer zur rechten Zeit am rechten Ort vorbeifuhr, sei die Situation glimpflich ausgegangen.

Der Mann kann den Fall noch vors Bundesgericht weiterziehen und somit ist das Urteil gegen den Beschuldigten noch nicht rechtskräftig.

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