Biel: Falscher Zahnarzt erhält Freiheitsstrafe «von null Tagen»

Samantha Reimer
Samantha Reimer

Biel/Bienne,

Ein Zahntechniker steht vor dem Bieler Regionalgericht, weil er mehrmals unerlaubt zahnmedizinische Eingriffe an seinen Patienten vorgenommen hat.

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland tagt im Bieler Amthaus. (Archivbild)
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland tagt im Bieler Amthaus. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zahntechniker steht vor dem Bieler Regionalgericht.
  • Er soll mehrmals unerlaubt zahnmedizinische Eingriffe durchgeführt haben.
  • Dadurch verletzte er seine Patienten.

Ein «falscher Zahnarzt», der widerrechtlich zahnmedizinische Behandlungen durchführte, wurde vom Bieler Regionalgericht zu einer ungewöhnlichen Strafe verurteilt.

Obwohl die Staatsanwältin eine dreijährige Haftstrafe gefordert hatte, erhielt der beschuldigte Zahntechniker eine ungewöhnliche Strafe. Und zwar«eine Freiheitsstrafe von null Tagen als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichtes».

Vertrauen Sie ihrem Zahnarzt?

Ursprünglich war er bereits zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Denn er hatte unautorisierte zahnmedizinische Eingriffe an seinen Patienten vorgenommen.

Der Zahntechniker wurde schon mehrfach angeklagt

Diesmal wurde er wegen ähnlicher Vergehen wie einfache Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz angeklagt. Das Gericht befand ihn in einigen Punkten für schuldig, während er in anderen Punkten freigesprochen wurde. Die Gerichtspräsidentin erklärte, dass viele Aussagen der jetzigen Opfer das Gericht nicht überzeugt hätten.

Das Strafmass wurde aufgrund verschiedener Faktoren reduziert, und die Zusatzstrafe wurde letztlich auf null Tage festgelegt.

Laut dem «Bieler Tagblatt» haben beide Seiten angekündigt, noch zu überlegen, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen werden.

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Kommentare

jazz

Im Artikel steht eine "Zusatzstrafe" von 0 Tagen durch das Bieler Regionalgericht bei einer Vorhergehenden Strafe von 4 1/2 Jahren durch das Obergericht. So wie ich es verstehe hat er 4 1/2 Jahre bekommen. Ansonsten ist der Artikel missverständlich.

User #4019 (nicht angemeldet)

Ich finde es ok, wenn die Gerichte den Schweizern gegenüber einmal Milde walten lassen...

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jsutizia