Vergewaltigung

Basel: Staatsanwältin stellt Vergewaltigung infrage

Pelin Seker
Pelin Seker

Basel,

In Basel wird ein 67-Jähriger von seiner eigenen Stieftochter der Vergewaltigung bezichtigt. Die Staatsanwältin zweifelt an der Schuld des Mannes.

staatsanwältin
Justizia-Statue. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann soll in Basel im Jahr 2015 seine Stieftochter vergewaltigt haben.
  • Die Staatsanwältin stellt keinen Strafantrag und leitet den Fall weiter ans Gericht.
  • Das Verfahren läuft bis heute.

Einem heute 67-jährigen Mann wird die Vergewaltigung seiner Stieftochter vorgeworfen. Die Vergewaltigung soll am Stephanstag 2015 stattgefunden haben. Das Basler Strafgericht konnte den Fall nicht abschliessend beurteilen, berichtet die «Basler Zeitung».

An einem Familienabend waren der damals 60-Jährige, sein Bruder mit Partnerin sowie die Stieftochter anwesend. Damals hätte die 21-Jährige panisch die Wohnung verlassen.

Kurz darauf lag sie völlig verstört vor einem Hauseingang: Sie sei vergewaltigt worden. Ein Verfahren wird eröffnet, welches über sieben Jahre später vor dem Strafgericht landete.

An ihr wurden keine Spermaspuren entdeckt, berichtet die «Basler Zeitung». Der Stiefvater ist impotent und ist deshalb auf eine Penisspritze angewiesen, heisst es weiter. Er zwang seine Stieftochter, ihm diese zu injizieren, bevor er sie vergewaltigte, behauptet sie. Das ist nicht das erste Mal, dass sie einen Lebenspartner ihrer Mutter des Missbrauchs beschuldigt.

Strafgericht Basel
Das Basler Strafgericht muss die laufenden «Basel nazifrei»-Prozesse neu verhandeln. (Symbolbild) - Keystone

Staatsanwältin leitet keinen Strafantrag ein

Staatsanwältin Anita Allenspach hat den Fall 2019 übernommen. Sie macht klar, dass sie an der Schuld des mutmasslichen Täters zweifelt. Sie überlässt die Beurteilung des Verfahrens dem Gericht.

Die Anwältin des 67-Jährigen fordert einen Freispruch. Dies mit dem Vorwand, dass die Stieftochter des Öfteren die Partner ihrer Mutter der Vergewaltigung beschuldigt.

Die Vertreterin der 28-Jährigen hingegen kritisiert die Dauer des Verfahrens. Sie fordert Schmerzensgeld von 15'000 Franken für ihre Mandantin.

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