Brügg informiert Einwohner über den Winterräumungsdienst
Wie die Gemeinde Brügg mitteilt, werden die Schneeräumungsarbeiten durch parkierte Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen behindert.

Durch parkierte Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen werden die Schneeräumungsarbeiten sowie das Salzstreuen und Splitten immer wieder behindert und die Fahrzeuge beschädigt.
Die Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung oder Glatteisbekämpfung behindern könnten.
Der Kehricht darf dort, wo Container fehlen, erst am Morgen des Abfuhrtages auf Strassen und Trottoir deponiert werden.
Hausbesitzer und Hauswarte werden ersucht, den Schnee der Hausvorplätze nicht auf Trottoir und Strasse, sondern auf ihrem Grundstück zu deponieren.
Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden
Für Schäden an Fahrzeugen, die durch Missachtung der vor erwähnten Weisungen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Fehlbare Fahrzeuglenker können überdies gemäss Artikel 96 der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln zur Anzeige gebracht werden.