Wie die Stadt Biel mitteilt, trat die neue Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen für alle Behörden am 1. Juli 2024 in Kraft.
Blick auf die Altstadt von Biel.
Blick auf die Altstadt von Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Stadtrat die Aufhebung des städtischen Submissionsreglements (SGR 7.3-5) zu beantragen und hat gleichzeitig die gemeinderätliche Submissionsverordnung (SGR 7.3-5.1) aufgehoben.

Mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2022 des kantonalen Gesetzes über den Beitritt zur (revidierten) Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IvöBG) gilt die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene neue Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen (IvöB 2019) für alle Behörden auf kantonaler, kommunaler oder Bezirksebene.

Erlasse zum Beschaffungsrecht können aufgehoben werden

Für die Gemeinden des Kantons Bern gibt es damit keinen materiellen Regelungsbedarf im Beschaffungswesen mehr.

Der Gemeinderat hat die interne Organisation der Verwaltung zur Umsetzung der revidierten IvöB im Rahmen mehrerer Beschlussfassungen bereits angepasst.

Er wird diese im Rahmen der anstehenden Totalrevision seiner Organisationsverordnung nach Inkrafttreten der neuen Stadtordnung auch gesetzgeberisch neu verankern.

Ein spezifisches Beschaffungsrecht ist damit nicht mehr erforderlich und die durch die IvöB 2019 obsolet gewordenen Erlasse können somit ersatzlos aufgehoben werden.

Interdisziplinäre Austauschgruppe koordiniert Beschaffungspraxis

Die neue interne Organisation sieht vor, dass die grundsätzlich für ihre eigenen Beschaffungen zuständigen Direktionen ihre Praxis in einer interdisziplinär zusammengesetzten Austauschgruppe besprechen und koordinieren.

Die Austauschgruppe unterstützt die hauptsächlich mit Beschaffungen befassten Direktionen (Finanzdirektion und Direktion Bau, Energie und Umwelt) bei der Bereitstellung von Unterlagen und Instrumenten für eine einheitliche Beschaffungspraxis und bei der Ausbildung der für Beschaffungen zuständigen Mitarbeitenden.

Daneben hat der Gemeinderat beschlossen, einen externen spezialisierten Juristen im Sinne einer Anlaufstelle mit der rechtlichen Fachberatung der Austauschgruppe sowie der Direktionen in Fragen des Beschaffungsrechts zu mandatieren.

Dafür wird er jährlich einen Betrag von 15'000 Franken im Budget einstellen.

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