Binningen ergreift Massnahmen gegen Japankäfer-Befall
Wie die Gemeinde Binningen meldet, sind bis 30. September 2024 strenge Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers in Kraft, um dessen Ausbreitung zu verhindern.
Der aus Japan stammende Blatthornkäfer ist sowohl als erwachsener Käfer als auch als Engerling eine ernst zu nehmende Bedrohung für die Schweizer Landwirtschaft.
Er gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Ein Befall ist somit meldepflichtig.
Aufgrund von Sichtungen im Juli 2024 haben die Kantone Baselland und Basel-Stadt Massnahmen verfügt für die «Zone Befallsherd» (ein Kilometer Radius um den Fundort) sowie für Gebiete in der Pufferzone (fünf Kilometer Radius um den Befallsherd).
Die Gemeinde Binningen liegt in der Pufferzone.
Massnahmen gegen Japankäfer
Massnahmen gelten ab sofort und bis zum 30. September 2024.
Um die unbeabsichtigte Verschleppung der Käfer seiner Eier und Larven zu verhindern, ist es verboten, Grünmaterial, Kompost und Erde aus dem Befallsherd in die Pufferzone beziehungsweise von der Pufferzone in nicht befallene Gebiete zu transportieren.
Vom Verbot ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher (Netz mit Maschenweite von maximal fünf Millimeter) abgedeckt wird.
Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet. Die Grünabfuhr in Binningen findet wie gewohnt statt.
Japankäfer sind meldepflichtig
Japankäfer sind mit Foto an Frau Eleoner Fiechter, Pflanzenschutzdienst, Ebenrain-Zentrum, zu melden.
In der der Zone Befallsherd gelten strengere Massnahmen gemäss der kantonalen Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2024 zur Bekämpfung des Japankäfers.
Weitere Informationen zum Thema Japankäfer sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.