Berikon

Berikon weist auf Leinenpflicht für Hunde hin

Die Gemeinde Berikon erinnert daran, dass Hunde von April bis Ende Juli 2022 zum Schutz der einheimischen Wildtieren an der Leine bleiben müssen.

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Blick in die Oberwilerstrasse und die Kirche St. Mauritius in Berikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Vom 1. April bis 31. Juli ist jedes Jahr die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiese an der Leine zu halten. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Einhaltung dieser Vorschriften.

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober 2022 verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ausserdem ist das Reiten über offenes Gelände untersagt.

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