Bremgarten absorbiert Kehrichtgebühren-Anstieg
Wie die Stadt Bremgarten meldet, hat der Stadtrat beschlossen, die Kosten der Mehrwertsteuererhöhung im Bereich Abfallbeseitigung vorläufig selbst zu tragen.

Per 1. Januar 2024 wurde der ordentliche Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent angehoben.
Gemäss Abfallreglement kann die Mehrwertsteuer auf den Endverbraucher abgewälzt werden. Dies würde jedoch neue Endpreise ergeben, die sehr kundenunfreundlich wären.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15. Januar 2024 entschieden, dass die Kosten der Mehrwertsteuererhöhung vorläufig über den Eigenwirtschaftsbetrieb «Abfallbeseitigung» getragen werden und die Preise für die Endverbraucher deshalb bestehen bleiben.