In Islisberg wurden Fussgängerlängsstreifen gekennzeichnet
Wie die Gemeinde Islisberg mitteilt, wurden die Markierungen für Fussgängerlängsstreifen auf der Dorf- und der Hausmattstrasse als gute Lösung angebracht.
An der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023 wurde die Markierung von Fussgängerlängsstreifen auf der Dorf- und der Hausmattstrasse bewilligt.
Diese Markierungen wurden Mitte September 2023 gekennzeichnet.
Fussgängerlängsstreifen dienen als gute Lösung, wo eine bauliche Trennung der Fussgängerbereiche von der Fahrbahn nicht möglich ist.
Richtlinien für Fussgängerlängsstreifen
Die Längsstreifen für Fussgänger sind für den Fussverkehr bestimmt und müssen somit dem Trottoir entsprechend benutzt werden.
Die Längsstreifen dürfen im Gegensatz zu den Trottoirs von den Fahrzeugen befahren werden, wenn der Fussgängerverkehr dabei nicht behindert wird.
Wenn der Fussgängerverkehr durch haltende oder parkierende Fahrzeuge auf dem Fussgängerlängsstreifen behindert wird, muss mit Ordnungsbussen gerechnet werden.