Jonen verfügt zwei Verkehrsbeschränkungen
Wie die Gemeinde Jonen angibt, hat der Gemeinderat an der Unterdorfstrasse und der Mattenhofstrasse, Einmündung in Werdstrasse, Verkehrsbeschränkungen verfügt.
Das Verkehrsregime bei den Einmündungen der Unterdorfstrasse und der Mattenhofstrasse in die Werdstrasse ist nicht klar geregelt und lässt da und dort Interpretationsspielraum offen.
Die Strecke Werd–Oberlunkhofen wird täglich von rund 2800 Fahrzeugen befahren und das Verkehrsaufkommen ist seit der Innerortssanierung in Unterlunkhofen mit der temporären Sperrung der Rottenschwilerstrasse im Herbst 2022 nochmals angestiegen.
Damit die Vortrittsregelung künftig für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig klar und verständlich ist, hat der Gemeinderat Jonen in Absprache mit den Gemeinden Oberlunkhofen und Rottenschwil sowie der kantonalen Sektion Verkehrssicherheit beschlossen, die Signalisation «Kein Vortritt» an den Einmündungen von Unterdorf- und Mattenhofstrasse in die Werdstrasse anzubringen.
Zwei Verkehrsbeschränkungen wurden verfügt
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Jonen somit folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Unterdorfstrasse (Parzelle 29), Einmündung in Werdstrasse – Kein Vortritt (Signal 3.02) und Mattenhofstrasse (Parzelle 35), Einmündung in Werdstrasse – Kein Vortritt (Signal 3.02).
Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat 8916 Jonen einzureichen.
Für den Fristenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (21. September 2023) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.