Jonen verschickt Hundesteuer-Rechnungen 2024 Ende April
Ende April werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2024/2025 im Betrag von 120 Franken versandt.
Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehaltern bis am 12. April 2024 dem Kundendienst Einwohner telefonisch oder per E-Mail zu melden.
Änderungen auch in der Hundedatenbank
Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank Amicus vorgenommen werden.
Gemäss dem seit 1. Mai 2012 gültigen Hundegesetz (HuG) sind für alle Hunde eine Kopie des Heimtierausweises oder Impfbüchleins abzugeben.
Sofern diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, kann dies per Post oder E-Mail nachgeholt werden.
Für Rassetypen und deren Mischlinge, die als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» eingestuft sind, muss beim kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.