Oberlunkhofen

Oberlunkhofen erinnert an die Meldepflicht für Vermieter

Wie die Gemeinde Oberlunkhofen informiert, sind die Vermieter verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende Juni 2023 steht vor der Tür.

Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Absatz 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Gemeinde bittet die Vermieter deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail vorzunehmen.

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