Oberlunkhofen erinnert an die Meldepflicht für Vermieter
Wie die Gemeinde Oberlunkhofen informiert, sind die Vermieter verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende Juni 2023 steht vor der Tür.
Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Absatz 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Die Gemeinde bittet die Vermieter deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail vorzunehmen.