Rudolfstetten-Friedlisberg: Korrekte Entsorgung des Grünguts

Wie die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg berichtet, wird die Bevölkerung aufgerufen, das Grüngut korrekt zu entsorgen.

Kehricht / Grüngut
Ein Kehricht-Lastwagen. (Symbolbild) - Keystone

Mit der Grüngutentsorgung darf nur verrottbares, organisches Material entsorgt werden. Bedauerlicherweise halten sich einige Personen nicht an die Vorschriften, wobei die Vorfälle in den letzten Tagen/Wochen stark zugenommen haben.

Diese Zunahme kann auf einzelne Liegenschaften im Gemeindegebiet eingeschränkt werden. Insbesondere Hausabfälle und Lebensmittelverpackungen werden mit dem Grüngut entsorgt.

Die korrekte Trennung des Abfalls ist deshalb wichtig, da das Grüngut der Gemeinde in der regionalen Kompostieranlage Gunzenbühl in Berikon zu Kompost verarbeitet wird. Die Herstellung solcher Komposterde ist aber nur möglich, wenn sich keine Fremdstoffe im Grüngut befinden, da diese in mühsamer Handarbeit aussortiert werden müssen.

Die Eigentümer und Verwaltungen werden für Falschentsorgungen informiert

Die Bevölkerung wird deshalb hiermit aufgefordert, die Grüngutsammlung korrekt und ausschliesslich für organische und kompostierbare Abfälle zu benützen.

Die Eigentümer und Verwaltungen der betroffenen Liegenschaften werden in diesem Tagen über die stark ansteigenden Fälle der Falschentsorgungen informiert und zur Behebung dieser unhaltbaren Situation aufgefordert. Sollte keine Besserung der Situation eintreten, so wird die Leerung des Grüngutcontainers an den betroffenen Liegenschaften bis auf Weiteres eingestellt.

Zugelassene Ausgangsmaterialien für die Kompostproduktion

Diese Materialien gehören nicht in die Grüngutsammlung: Plastik, PET, Blumentöpfe, Steine, Beton, Bauschutt, Asche aus Holzheizungen, Kaffeekapseln (Alu und Plastik), Metall, Draht, Nägel, Aluminium, Glas, Flaschen, Fleischreste, Windeln, Holzkisten, Spanplatten, Möbelstücke, Papier, Karton, Papiersäcke, Werkzeuge und Gartengeräte.

Zugelassene Ausgangsmaterialien für die Kompostproduktion: Alle pflanzlichen Gartenabfälle, Rüstabfälle von Früchten und Gemüse, Rasenschnitt, Gras, Schilf, Äste, Stauden, Sträucher (nur mit Hanfschnur bündeln), Baum-, Hecken- und Rebschnitt, Unkraut, Laub (ausser Strassenlaub von Wischmaschinen), Kaffee- und Teesatz (keine Kapseln), Haustiermist (kein Hunde- und Katzenkot, kein Katzensand), Verbrauchte Topfpflanzenerde (ohne Behälter), Trester, Eierschalen, Holz (nur unbehandelt und ohne Nägel, Schrauben, Leimholz et cetera), Pflanzlicher Grababraum, Kränze (ohne Wickeldraht und Bänder) und unbelastete Erde (ohne Steine, Beton, Schutt).

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