Anpassung der Sperrzone im Gebiet Oberried in Bitsch
Wie die Gemeinde Bitsch berichtet, wurde die Sperrzone vom Waldbrandgebiet «Riederhorn» ab Samstag, 29. Juli 2023, 10 Uhr angepasst.
Für Dauerbewohner und Zweitwohnungsbesitzer wird die Oberriederstrasse, die Furestrasse sowie die Tälstrasse bis obers Täl wieder freigegeben.
Weiterhin gilt ein striktes Betretungsverbot des Waldes und den Anweisungen der Einsatzkräften ist jederzeit Folge zu leisten.
Die Strecke zwischen Ried-Mörel und Oberried wird weiterhin nur für Berechtigte befahrbar bleiben.
Der Kontrollposten Gugul hat eine Liste oder stellt die Frage an den Führungsstab.
Zuwiderhandelnde werden an die Staatsanwaltschaft Oberwallis verzeigt
Eine Anpassung des Sperrgebietes kann bei einer Lageveränderung jederzeit erfolgen.
Zuwiderhandelnde werden wegen «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» gemäss Artikel 292 StGB, an die Staatsanwaltschaft Oberwallis verzeigt. Es droht eine Busse.