Bedingtes Feuerverbot

Gemeinde Mandach
Gemeinde Mandach

Brugg,

Aufgrund der herrschenden Wärme und Trockenheit gilt auf dem Gebiet des Kantons Aargau zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Waldbrandgefahr).

Feuerverbot
Ein Feuerverbotsschild. - Keystone

Das Zurzibiet hatte in den vergangenen Wochen, wie viele andere Regionen, nur geringe Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Die Wetterberichte sagen weiter keine, bis allfällig vereinzelte örtliche Niederschläge voraus.

Bei der Stufe 4, bedingtes Feuerverbot, gilt ein Verbot für:

Feuer im Wald und im Abstand von 50 Meter zum Waldrand.

Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungsgebiet.

• Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.

• Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.

Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht

• Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills.

• Bei Raketen und ähnlichem Feuerwerk ist ein Mindestabstand von 200 Meter zum Wald einzuhalten.

Man bittet Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren):

Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.

• Löschmittel bereithalten.

Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

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