Wie die Gemeinde Birr meldet, wird nach der Demission von René Grütter eine Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeindeammanns durchgeführt.
Das Gemeindehaus in Birr.
Das Gemeindehaus in Birr. - Nau.ch / Werner Rolli
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Nach der Demission von Herrn René Grütter ist eine Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2025 durchzuführen.

Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 22. September 2024, statt.

Wahlvorschläge sind gemäss Paragraf 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und Paragraf 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 9. August 2024, 12 Uhr, einzureichen.

Der erste Wahlgang findet als Urnenwahl statt

Das erforderliche Anmeldeformular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine Wahlannahmeerklärung der zur Wahl vorgeschlagenen Person beizulegen.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Bei der Gemeinderatsersatzwahl findet im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt.

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