Wie die Stadt Mellingen mitteilt, wird Verkehrsregime im Altstadtbereich am 4. und 5. Juli 2024 mit Verkehrsschildern signalisiert. Es gilt ein Durchfahrverbot.
Die Gemeindeverwaltung in der mittelalterlichen Altstadt von Mellingen.
Die Gemeindeverwaltung in der mittelalterlichen Altstadt von Mellingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Das neue und bereits publizierte Verkehrsregime im Altstadtbereich wird am 4. und 5. Juli 2024 mit den erforderlichen Verkehrsschildern signalisiert.

Es gilt neu ein generelles Durchfahrverbot durch die Altstadt von Mellingen. In der Altstadt wird eine Begegnungszone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde eingeführt.

Zudem wird die Altstadt für den Durchgangsverkehr gesperrt, abgesehen vom öffentlichen Bus und dem Veloverkehr.

Die Zufahrt für Zubringer und Anwohner sowie für die Kundschaft der Geschäfte und Restaurants in der Altstadt ist weiterhîn möglich und zulässig.

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