Die Hundesteuer 2023 wird in Birrhard fällig
Wie die Gemeinde Birrhard mitteilt, werden die Hundesteuerrechnungen im Mai verschickt. An- und Abmeldungen sind zu berücksichtigen.
Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund ab dem dritten Lebensmonat bei der Hundedatenbank Amicus und ihrer Wohngemeinde anzumelden.
Diese Pflicht umfasst weiter die Meldung von Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel oder den Tod des Hundes – Neuanmeldungen sind unter Vorlage des Heimtierausweises auf der Gemeindeverwaltung zu erledigen.
Mit der rechtzeitigen An- oder Abmeldung eines Hundes (Gemeindeverwaltung und Amicus-Datenbank) hilft man der Gemeinde, den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten.
Vorsicht bei «aggressiven» Hunden
Bei Hunden, die als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» gelten, muss vor dem Erwerb eine Halteberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragt werden.
Die Rechnungen für die Hundetaxen werden im Mai versandt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, melde man dies bitte umgehend der Gemeindeverwaltung per Mail oder telefonisch.